In Gmünd hat Montagnacht eine Werkstatt gebrannt. Bis zu 500 Schaulustige pilgerten dort hin und sahen der Feuerwehr bei der Arbeit zu. Foto: 7aktuell.de/Kevin Lermer

Wer Rettungskräfte behindert, kann seit kurzem mit Haft bestraft werden. Gaffer stört das anscheinend nicht. Rheinland-Pfalz versucht es mit einem eigenen Weg.

Schwäbisch Gmünd - Das Feuer war weithin zu sehen. Am späten Montagabend ist eine Autowerkstatt in Schwäbisch Gmünd (Ostalbkreis) aus unbekannter Ursache in Brand geraten, Schaden: 150 000 Euro. „Wir mussten die Flüchtlingsunterkunft daneben räumen“, sagt der Feuerwehrkommandant Uwe Schubert, „allein deshalb standen schon 45 Leute auf der Straße.“ Der Feuerschein lockte weitere Schaulustige an. Bis zu 300 Gmünder hätten ihnen beim Löschen zugeschaut, sagt Schubert. Bis zu 500 Zaungästen waren es laut dem Polizeisprecher Holger Bienert.

„Die Anzahl der Schaulustigen war immens“, sagt Schubert. Allerdings sei der Einsatz trotzdem nicht wesentlich behindert worden. Wohl ist dem Feuerwehrkommandanten bei der Gafferei und ihren Begleiterscheinungen dennoch nicht: Eltern mit Kleinkindern im Gepäck kämpften um den besten Platz zum fotografieren und Filmen. „Alles wird dokumentiert und hinterher im Internet kommentiert.“

Die Gaffer filmen, was das Zeug hält

Bei fiesen Kommentaren im Internet bleibt es nicht immer. Bei dem verheerenden Unfall mit einem Reisebus auf der A 9 in Oberfranken Anfang Juli, als 18 Menschen starben, hatten die Helfer Mühe, sich ihren Weg zur Unglücksstelle zu bahnen. Und als im Januar auf der B 29 in Lorch bei einem Frontalzusammenstoß wegen einer Geisterfahrt zwei Menschen starben, filmten und fotografierten die Gaffer, was das Zeug hielt. „Schämt ihr euch nicht?“, postete die Aalener Polizei damals empört.

Dabei müssen Gaffer seit dem 30. Mai mit einer saftigen Strafe rechnen. Der Bund hat den Paragrafen 323 c des Strafgesetzbuches verschärft. Bis zu ein Jahr Gefängnis bekommt derjenige, der in Notsituationen „eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will“. Zuvor wurde lediglich bestraft, wenn jemand andere mit Gewalt oder unter Androhung von Gewalt vom Helfen abhielt.

Kann das neue Gesetz etwas bewirken?

Der Staatsanwaltschaft Stuttgart sind aber bisher in ihrem Zuständigkeitsbereich noch keine Fälle bekannt, in denen seit Ende Mai deswegen Anzeige erstattet worden wäre. Und der Pressesprecher Jan Holzner bezweifelt auch, „dass es zukünftig viele geben wird“. Im Fall der Fälle hätten die Einsatzkräfte nämlich anderes zu tun, als die Personalien von naseweisen Störenfrieden festzuhalten. Im baden-württembergische Justizministerium wartet man erst einmal ab, ob und wie die Gesetzesänderung wirkt, ist aber ebenfalls eher skeptisch. Das Land hat sich deshalb im Bundesrat der Stimme enthalten. Der Innenminister Thomas Strobl (CDU) findet klare Worte: „Es ist absolut unterirdisch, wenn Gaffer gierig Katastrophen, Unfälle, das Leid Anderer beglotzen. Wenn sie dabei noch die Hilfs- und Rettungskräfte behindern oder von ihrer Arbeit abhalten, wird es ganz schlimm. Es kommt schließlich oft genug auf jede Sekunde an.“ Er appelliert an alle Passanten: „Tun Sie nichts, was die Rettungskräfte behindert, von der Arbeit abhält oder Sie selbst in Gefahr bringt“. Das von einer Ampelkoalition regierte Rheinland-Pfalz hat sich im Mai für einen eigenen Weg entschieden. Dort dürfen auch Einsatzkräfte des Rettungsdienstes Gaffern Platzverweise erteilen. Wer sich nicht wegschicken lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Geldbuße dafür hat der Mainzer Landtag im Mai gleich verdoppelt: Renitente Störer müssen 10 000 statt 5000 Euro berappen.

„Die Leute werden immer frecher“

Uwe Schubert sieht den Gesetzgeber gefordert, denn „die Leute werden immer frecher“. Der Feuerwehrkommandant erinnert an das verheerende Hochwasser Ende Mai 2016, als in Gmünd einer seiner Kameraden beim Versuch starb, einen jungen Mann aus einer überfluteten Unterführung zu retten. Das ganze Land stand damals unter Schock. Keine drei Tage später, erzählt Schubert, ignorierte ein Autofahrer in der Stadt eine Absperrung der Feuerwehr mit der Begründung: „Da fahre ich doch immer.“ Was er dem Mann entgegnet habe? „Gar nichts“, sagt Schubert. „Da fällt einem nämlich nichts mehr ein.“