Das Oberlandesgericht Stuttgart hat sich mit einer tierischen Frage beschäftigt. Foto: dpa

Bis hinauf zum Oberlandesgericht Stuttgart wurde der Streit eines geschiedenen Ehepaars getragen. Es ging bei dem Urteil um den Umgang mit einer Labrador-Hündin nach der Scheidung.

Stuttgart - Die Richter des Oberlandesgerichts Stuttgart sprachen den Hund in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss dem Mann zu und erklärten, dass die Ex-Frau nach der Scheidung keinen Anspruch auf Umgang mit dem Hund habe. Denn aus einem Vertrag mit dem Tierhilfeverein gehe der Mann als alleiniger Eigentümer hervor.

Die Hündin hatte das Paar kurz vor der Hochzeit gekauft. Die Tatsache, dass die Beschwerdeführerin sich um das Tier wie ein Kind gekümmert haben will, ändere nichts an den Eigentumsverhältnissen, erklärte die Vorsitzende Richterin. Die Zuweisung eines Tieres nach der Scheidung orientiere sich der Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart zufolge an der Vorschrift für Haushaltsgegenstände. Nur bei gemeinsamen Eigentum wäre eine Überlassung an die Ex-Frau vorgesehen. (18 UF 57/19).

Auch ein gesetzlicher Anspruch auf die Regelung eines Umgangsrechtes mit dem Hund bestehe nicht. Ein solches Recht lasse sich weder aus der Hausratsverordnung noch aus den gesetzlichen Regelungen zum Umgangsrecht mit Kindern herleiten, hieß es.

Das Familiengericht Sigmaringen war in erster Instanz zu derselben Auffassung gelangt. Die Frau hatte dagegen Beschwerde eingelegt. Eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof gegen die jetzige Entscheidung wurde nicht zugelassen.