Thomas Strobl (CDU) und Winfried Kretschmann (Grüne) beraten im Koalitionsausschuss über Restregelungen für die Pandemie. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Was kann Baden-Württemberg noch tun, wenn das Bundesinfektionsschutzgesetz ausläuft? Darüber beraten die Spitzen von Grünen und CDU.

Die Konsequenzen aus der Konferenz der Gesundheitsminister (GMK) vom Montag will das Landeskabinett und der Koalitionsausschuss von Grünen und CDU beraten. Die Coronaregelungen laufen am 2. April aus. Neue Handlungsmöglichkeiten haben sich laut einer Sprecherin von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) aus der GMK nicht ergeben.

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Baden-Württemberg hatte sich einem Antrag der CDU-geführten Länder angeschlossen und für eine Verlängerung der aktuellen Übergangsfrist um vier Wochen plädiert. Das hätte weiterhin beispielsweise die Maskenpflicht in Innenräumen erlaubt. Der Antrag wurde abgelehnt. Für Nachverhandlungen gebe es keine rechtliche Grundlage mehr, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach der GMK. Allerdings weist das Staatsministerium darauf hin, dass es vier Enthaltungen und jeweils sechs Ja– und Nein-Stimmen gegeben habe. Der Unmut der Länder über das Auslaufen des Gesetzes sei demnach nach wie vor groß.

Lauterbach sieht Länder in der Pflicht

Lauterbach plädiert dafür, dass die Länder die Hotspotregelungen nutzen um gegebenenfalls Auflagen zu erlassen, „die Gesetzesgrundlage ist dafür geeignet“. Das sieht die Landesregierung anders. Das Land halte die Vorgaben zu Hotspots für nicht anwendbar, sagte eine Sprecherin von Ministerpräsident Kretschmann zum wiederholten Mal. Ein Hotspot wäre letztlich nur sinnvoll, wenn das ganze Land dazu erklärt würde, das gäben aber die Kriterien nicht her. Wollte das Land einen regionalen Hotspot ausweisen, müsste jedes Mal der Landtag dazu einberufen werden, sagte die Sprecherin.

Land erkennt wenig Spielraum

Viel Spielraum bleibt dem Kabinett und dem Koalitionsausschuss nicht. Der Appell, freiwillig in Innenräumen weiter Masken zu tragen, ist zu erwarten. Was das Land vorgeben kann sind laut Staatsministerium nach wie vor Maskenpflicht im ÖPNV und im medizischen Bereich. Auch die Testpflicht beispielsweise für Schulen kann weiter angeordnet werden.

Zu Hotspotregelungen sind FDP und SPD in Baden-Württemberg unterschiedlicher Ansicht. Die SPD hält eine landesweite Hotspot-Regelung ab dem 3. April nicht nur für möglich, sondern auch für nötig. Die FDP droht mit Klage, sollte es dazu kommen.

Keine Sondersitzung zum Coronakurs

Einig sind SPD und FDP aber in ihrem Unmut gegenüber Landtagspräsidentin Muhterem Aras. Sie hat den Antrag der Opposition auf eine Sondersitzung über den Coronakurs der Landesregierung abgelehnt. SPD-Fraktionschef Andreas Stoch und sein FDP-Kollege Hans-Ulrich Rülke hatten die Sitzung verlangt, nachdem Kretschmann den Vorstoß von Gesundheitsminister Manfred Lucha gebremst hatte, aus der pandemischen Lage auszusteigen. Die Opposition werde Kretschmann und Lucha dennoch „zwingen, ihre widersprüchliche Coronapolitik zu erklären“, stellte Rülke in Aussicht.