Viele Schüler brauchen eine Ganztagsbetreuung, aber manche Familien wollen solche Gruppen lieber miteinander in Eigenregie organisieren – und außerhalb der Schule. Foto: dpa

Die Stuttgarter Bürgermeisterin Isabel Fezer schlägt bei der Hortumwandlung eine Ausnahmeregelung für Eltern-Kind-Gruppen vor. Anders als vom Gemeinderat beschlossen sollen diese ehrenamtlichen Initiativen noch bis zum Jahr 2022 Schulkinder betreuen dürfen – auch wenn diese Ganztagsschulen besuchen könnten.

Stuttgart - Eigentlich darf ein Schulkind nur noch dann in einem Hort aufgenommen werden, wenn es an seiner Schule keine Ganztagsbetreuung erhalten kann. Diese Regelung gilt in Stuttgart seit dem Schuljahr 2014/15. Doch jetzt will Jugend- und Bildungsbürgermeisterin Isabel Fezer (FDP) dem Jugendhilfeausschuss eine Ausnahmeregelung vorschlagen: Demnach sollen Eltern-Kind-Gruppen noch bis zum Schuljahr 2022/23 weiterhin auch Plätze für Schüler anbieten dürfen und dafür auch die entsprechende Förderung erhalten – und zwar unabhängig davon, ob das Kind an seiner Schule eine Ganztagsbetreuung hat oder nicht.

Fezer begründet den Vorstoß damit, dass mehrere Eltern-Kind-Gruppen und Hortgruppen signalisiert hätten, dass sie sich bei der Umwandlung des Hortangebotes schwer täten. Auch die Gemeinderatsfraktion der CDU hatte sich im März in einem Antrag dafür ausgesprochen, diese konzeptionell besonderen Hortkonzepte kleinerer Träger beizubehalten. Gerade diese organisierten „mit sehr viel persönlichem Engagement und Eigeninitiative“ ihre Horte, argumentiert die CDU – und sie könnten meist sehr flexibel auf die Ansprüche der Familien reagieren.

Eltern-Kind-Gruppen haben sich von Anfang an gegen das Aus für Horte gewehrt

Zum Hintergrund: Bereits 2012 hatte der Gemeinderat beschlossen, die Schulkindbetreuung nach und nach von den Horten in die Schulhäuser zu verlagern. Somit können die Horte für die Betreuung kleinerer Kinder umgewandelt werden. Diesem Verfahren hatten alle Träger zugestimmt – mit Ausnahme der Eltern-Kind-Gruppen. Dabei handelt es sich um private Elterninitiativen, die sich zu gemeinnützigen Trägervereinen zusammengeschlossen haben.

Das heißt, diese Eltern übernehmen ehrenamtlich die Verantwortung für die Organisation und Verwaltung der Eltern-Kind-Gruppe – meist arbeiten diese Eltern kontinuierlich bis zum Ende der Grundschulzeit ihrer Kinder mit. Dazu gehört auch, dass sie kochen, putzen, einkaufen, renovieren und die Buchhaltung machen. Aber sie haben auch ein großes Mitspracherecht bei der Konzeption und Gestaltung des Betreuungsangebots, etwa Öffnungszeiten, Altersstruktur und Pädagogik. Aktuell gibt es in Stuttgart noch 13 solcher Träger mit zwölf Hortgruppen und vier altersgemischte Gruppen.

Die meisten dieser Träger argumentieren, dass eine Umwandlung von Hort- in Kleinkindplätze mit Umbaumaßnahmen verbunden wäre, die die finanziellen und persönlichen Möglichkeiten der Vereine übersteigen würden. Und natürlich wollen sie, dass ihre Kinder auch als Schulkinder in der Eltern-Kind-Gruppe betreut werden.

Fezer schlägt vor, dass die Stadt beim Wegfall der Landeszuschüsse einspringt

Das Land gewährt Hortgruppen außerhalb der Schule nur noch dann den vollen Landeszuschuss, wenn in einer Gruppe mindestens drei Kinder sind, deren Schule kein Ganztagsangebot hat. Falls es in Einzelfällen zum Wegfall der Landeszuschüsse komme, werde die Stadt einspringen, schlägt Fezer vor.

Im März 2016 gab es in Stuttgart für die 28 556 Schüler zwischen sechs und zwölf Jahren noch 4000 Hortplätze, die Umwandlung von 726 dieser Plätze ist bereits beschlossen. Inzwischen sind 49 der 72 Grundschulen Ganztagsschulen. Davon sind 13 reine Ganztagsschulen und 36 sogenannte Wahlschulen – das heißt, sie bieten auch einen Halbtagszug.