Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) stellt seinen „Masterplan Migration“ vor. Foto: AFP

Anerkannte Flüchtlinge sollen künftig bei der Überprüfung ihrer Fluchtgründe mithelfen. Wer nicht bereit ist, die deutschen Behörden aufzuklären, muss mit Sanktionen rechnen.

Berlin - Die Bundesregierung will anerkannte Flüchtlinge verpflichten, an der Überprüfung ihrer Fluchtgründe mitzuwirken. Wer sich weigert, soll sanktioniert werden. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte, einen entsprechenden Gesetzentwurf habe er am Montag gebilligt. Er werde jetzt mit den anderen Ressorts abgestimmt. Die Maßnahme ist Teil des „Masterplans Migration“, den Seehofer am Dienstag in Berlin vorstellte.

Mitwirkung gilt als freiwillig

Bisher gilt: Die Ausländerbehörde kann drei Jahre nach der Anerkennung als Flüchtling eine Niederlassungserlaubnis erteilen. Es sei denn, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) teilt mit, dass die Voraussetzung für einen Widerruf oder die Rücknahme des Schutzstatus vorliegen. Das kann zum Beispiel sein, wenn ein Bürgerkrieg im Herkunftsland beendet ist. Die Mitwirkung der Betroffenen an der sogenannten Widerrufsprüfung ist freiwillig. „Man möchte das nicht glauben, wenn man das als Minister das erste Mal liest“, sagte Seehofer.