Das Haus in Höxter, das als „Horrorhaus“ bekannt wurde (Archivbild) Foto: dpa/Marcel Kusch

Einer der Verurteilen im „Horrorhaus“-Prozess darf die Psychiatrie verlassen und in den regulären Strafvollzug wechseln. Das geschah auf Empfehlung eines Gutachters. Insgesamt ist der Mann damals zu elf Jahren Haft verurteilt worden.

Münster/Höxter - Rund zwei Jahre nach den Urteilen im Prozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter in Westfalen soll einer der damals Verurteilten aus der Psychiatrie in den regulären Strafvollzug wechseln. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Münster ist der zu elf Jahren Haft verurteilte Mann nicht vermindert schuldfähig, wie das Landgericht Paderborn in seinem Urteil 2018 festgestellt hat. Die Strafvollstreckungskammer hatte einen neuen Gutachter beauftragt. Der fand keine psychischen Störungen, die sich auf seine Steuerungsfähigkeit auswirken würden.

„Der Verurteilte kann Recht und Unrecht unterscheiden“, heißt es in der Begründung des Gerichts. Der 50-Jährige war zuletzt in einer Psychiatrie bei Münster untergebracht. Hier waren bei einer vorgeschriebenen regelmäßigen Überprüfung Zweifel an der verminderten Schuldfähigkeit des Mannes aufgekommen.

Die Entscheidung des Landgerichts Münster ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte können Beschwerde am Oberlandesgericht in Hamm einlegen. Der heute 50-Jährige wurde im Oktober 2018 zu elf Jahren Freiheitsstrafe und seine Ex-Frau zu 13 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Paar über Jahre Frauen in dem Haus bei Höxter misshandelt und gequält haben, zwei der Opfer starben.