Ursula Haverbeck wird zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Ihre Haftstrafe will die 89-Jährige aber nicht antreten und flieht. Foto: dpa

Die Polizei fahndet derzeit nach der 89-jährigen Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck. Das Landgericht im niedersächsischen Verden hatte sie wegen Volksverhetzung in acht Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt.

Verden - Nach der Verweigerung ihres Haftantritts fahndet die Polizei nach der 89-jährigen Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck. Es sei ein Vollstreckungshaftbefehl gegen sie erlassen worden, teilte die Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Verden am Montag mit.

Die Polizei sei „mit dessen Umsetzung beauftragt“. Haverbeck ist eine Symbolfigur in der rechtsextremen Szene, sie leugnet immer wieder den Holocaust. Das Landgericht Verden hatte sie im August vergangenen Jahres wegen Volksverhetzung in acht Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt, die Strafe ist inzwischen rechtskräftig. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft erschien Haverbeck innerhalb der ihr gesetzten Frist nicht zum Haftantritt im Gefängnis. Daraufhin erwirkte die Behörde am Sonntag einen Haftbefehl für sie.

Die bekennende Rechtsextremistin saß bisher noch nicht im Gefängnis

Die Verurteilte sei noch flüchtig und habe bislang nicht verhaftet werden könnten, teilte die für die Strafvollstreckung zuständige Anklagebehörde mit. Sie betonte, dass ein amtsärztliches Gutachten die Haftfähigkeit der Gesuchten bestätige. Anderslautende Angaben, die Haverbeck selbst auf ihrer Internetseite mache, seien falsch. Die bekennende Rechtsextremistin wurde bereits diverse Male zu Geld- und Haftstrafen mit und ohne Bewährung verurteilt.

Im Gefängnis saß sie bisher aber noch nicht. Das Urteil des Verdener Landgerichts war der erste Schuldspruch ohne Bewährung, der rechtskräftig wurde. Das Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle verwarf die Revision im Februar und machte damit den Weg zur Vollstreckung frei.