Energieerzeuger sollen die durch die hohen Preise erzielten übermäßigen Gewinne abgeben. Das Verständnis dafür ist groß – ebenso die Furcht vor einem bürokratischen Monster.
Schon seit Oktober 2021 steigen die Strompreise – erst aus Angst vor einem Einmarsch Russlands in die Ukraine, dann wegen des tatsächlich eingetretenen Krieges. Das liegt vor allem daran, dass Erdgas als Folge der Auseinandersetzung so teuer geworden ist, und Gaskraftwerke wegen der allgemeinen Strommangellage häufig laufen müssen. Da sie die teuersten Kraftwerke sind, die am Markt noch zum Einsatz kommen, setzen sie den Preis für alle Erzeugungsarten. Was den Betreibern günstiger produzierender Technologien wie beispielsweise den erneuerbaren Energien Wind und Sonne, der Atomkraft, der Braunkohle oder Abfällen teilweise massive Gewinne beschert.
Diese – mancherorts auch als Übergewinne titulierten – Mehrerlöse sollen die EU-Staaten nach dem Willen der EU-Kommission abschöpfen und für die Entlastung von Stromkunden verwenden. In Deutschland soll ein Vorschlag für die Gewinnabschöpfung noch diese Woche im Kabinett abgestimmt werden und die geplante Strompreisbremse so gegenfinanzieren. Betroffen wären Konzerne wie EnBW oder RWE, aber auch kleinere Erzeuger von Strom aus Biogas, Sonne, Wasser oder Wind. Betreiber von Solaranlagen auf dem Dach, die ihren eingespeisten Strom vom Netzbetreiber gegen die gesetzlich geregelte Einspeisevergütung verkaufen, sind von der Abschöpfung nicht betroffen, denn sie erzielen ja keine Sondererlöse am Markt.
Erste Details eines Entwurfes liegen unserer Redaktion vor. Demnach ist bislang vorgesehen, dass die Abschöpfung rückwirkend zum 1. September eingeführt wird. Zudem ist zu hören, dass die Erlösobergrenze, die die EU-Kommission generell bei 180 Euro pro Megawattstunde sieht, für jede Erzeugungsart einzeln festgelegt wird, wobei Steinkohle und Erdgas ohnehin nicht betroffen sind. Für Erneuerbare, die zu sehr niedrige Kosten produzieren und entsprechend den meisten Gewinn einstreichen, läge die Obergrenze niedriger als beispielsweise für Braunkohlekraftwerke, deren Krisenbonus geringer ausfällt. Von den Mehrerlösen will die Bundesregierung 90 Prozent abschöpfen, die restlichen zehn Prozent verblieben „als sicherer Gewinn bei den Kraftwerksbetreibern“.
Zudem berichten Branchendienste wie „Energate“ von enorm komplizierten Berechnungsverfahren, die sowohl den kurzfristigen Spotmarkt, an dem Strom für den laufenden und den Folgetag gehandelt wird, als auch den langfristigen Terminmarkt berücksichtigen. „Wir machen’s mal wieder typisch deutsch“, stöhnt einer der mit den Plänen Vertrauten von einem Energieversorger. „Wir wollen es wieder besonders genau machen und machen es dadurch besonders komplex und bürokratisch.“ Allerdings betont der Entwurf, man wolle „nicht zu viel abschöpfen“.
Befürchtung, dass Investitionen ausbleiben
Mit einer generellen Kritik daran, dass sie einen Teil ihrer Gewinne zur Entlastung der Verbraucher abgeben soll, hält sich die Branche sehr zurück. „Wir stellen weder den Ansatz noch das Ziel einer Gewinnabschöpfung zur Entlastung der Verbraucher infrage“, sagte beispielsweise der Finanzvorstand der EnBW, Thomas Kusterer, bei der Vorstellung der Zahlen für das dritte Quartal vor wenigen Tagen. Eine gute realistische Lösung, die zu einer spürbaren Entlastung der privaten Haushalte und der Industrie bei den Energiepreisen führe, sei wichtig: „Die Finanzierung einer solchen Entlastung über eine Abschöpfung von Gewinnen, die ausschließlich durch die derzeit außergewöhnlich hohen Strompreise entstehen, ist nachvollziehbar und für uns als Unternehmen eine Frage der gesellschaftlichen Solidarität.“ Ähnlich klingt das auch beim RWE-Vorstandsvorsitzenden Markus Krebber oder den meisten Verbänden der Erneuerbaren.
Kritik oder Bedenken haben sie dennoch alle – vor allem, weil sie Auswirkungen auf Investoren und Investitionen befürchten. Gerade die Vertreter der Erneuerbaren-Branche warnen davor, dass der Ausbau von Wind- und Sonnenenergie sowie Biogas ausgebremst werden könnte. Bei den besonders knapp kalkulierten förderfreien Solarprojekten erwarte die Branche die stärkste Bremswirkung auf Photovoltaik-Neuinvestitionen, so der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, Carsten Körnig.
Dass solche Nebenwirkungen, die in Zeiten der sich verschärfenden Klimakrise fatal wären, durchaus nicht aus der Luft gegriffen sind, zeigt das Beispiel Spaniens, wo Markteingriffe Mitte der Zweitausendzehnerjahre den Ausbau der Erneuerbaren praktisch zum Erliegen gebracht hatten.
Besondere Unsicherheit verursache bei Investoren auch die Frage, inwieweit rückwirkend in den Markt eingegriffen werde, so der EnBW-Finanzchef Kusterer: „Jeder rückwirkende Eingriff könnte das Vertrauen von Investoren erschüttern“, fürchtet er. Bislang sieht der Entwurf vor, dass Erlöse vom 1. September 2022 an abgeschöpft werden sollen – also vier Monate rückwirkend. Ähnlich wichtig sei zudem ein Enddatum, so Kusterer – „wobei es wichtiger ist, dass es ein festes Enddatum gibt, als wann es genau ist.“ Das aber ist noch nicht bekannt.
Wie es kommt, dass mit Ökostrom die höchsten Gewinne zu erzielen sind
Mechanismus
Merit Order heißt zu Deutsch „Reihenfolge der Vorteilhaftigkeit“ und beschreibt, wie der Preis an Energiemärkten zustande kommt. Demnach bietet jeder Erzeuger seinen Strom so an, dass seine Kosten gedeckt sind. Zum Zuge kommen dann alle Angebote, bis die Nachfrage gedeckt ist – das teuerste zum Einsatz kommende Kraftwerk setzt dann den Preis für alle Angebote. Es selbst nimmt nur seine Grenzkosten ein, alle anderen machen Gewinne. Den Preis, der dabei entsteht, nennt man Grenz- oder Markträumungspreis.
Reihenfolge
Die Grenzkosten unterscheiden sich je nach eingesetzter Technologie und Anlage. Generell lässt sich sagen, dass Erneuerbare wie Wind, Sonne und Wasser die günstigsten Kosten aufweisen. Als Nächstes folgen Atomkraftwerke, dann Braunkohle. Entsprechend sind es die Produzenten von Ökostrom, die angesichts der hohen Börsenstrompreise die höchsten Gewinne erzielen