Angesichts solch hoher Benzinkosten müsse die Landesregierung das Landesreisekostenrecht verbessern, fordert der Beamtenbund. Foto: dpa/Frank Molter

Der Beamtenbund Baden-Württemberg sieht das neue Landesreisekostenrecht im öffentlichen Dienst schon als überholt an. Die Kilometersätze müssten wegen der explodierenden Spritpreise umgehend angehoben werden.

Der Beamtenbund Baden-Württemberg fordert die Landesregierung wegen der drastisch gestiegenen Spritpreise auf, ein höheres Kilometergeld für Dienstreisen mit dem Privatwagen zu gewähren. Landesbundchef Kai Rosenberger hält eine Wegstreckenentschädigung von mindestens 45 Cent pro Kilometer für angemessen. Die vom Landesreisekostenrecht für den öffentlichen Dienst maximal vorgesehenen 35 Cent pro Kilometer reichten nicht mehr aus.

Fünf Jahre über modernes Reisekostenrecht verhandelt

Die Ampelregierung im Bund habe schon im Februar die Anhebung der Pendlerpauschale von 35 auf 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Kilometer rückwirkend zum 1. Januar auf den Weg gebracht. Eine entsprechende Reaktion erwarte er jetzt auch beim Landesreisekostengesetz, betonte Rosenberger. Er wisse das seit Anfang Januar geltende, moderne Reisekostenrecht zu schätzen, doch habe das Gesetzgebungsverfahren mehr als fünf Jahre gedauert. Seither habe sich die Welt verändert. Aufgrund der Spritpreisentwicklung könne sich Grün-Schwarz nicht darauf zurückziehen, dass man wenige Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht gleich die Entschädigungssätze ändern könne.

Momentan gibt es in der Regel 30 Cent pro Kilometer

Aktuell werden Fahrten mit dem Privat-Pkw bei „erheblichem dienstlichen Interesse“ – wie Außendiensten der Steuerverwaltung – mit 35 Cent pro Kilometer entschädigt. Für alle anderen Fahrten sind 30 Cent vorgesehen. Wer das (Elektro-)Fahrrad nutzt, kann 25 Cent anrechnen.

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