Wer im Ausland geblitzt wird, muss oft tief in die Tasche greifen. Foto: dpa

Was tun, wenn man im Urlaub geblitzt wurde und der Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt? Experten geben Tipps.

Berlin - Zu schnell durch Frankreich gedüst, das Parkverbot in Spaniens Städten missachtet: Tempo- und Parkverstöße sind laut Michael Nissen, Experte für Verkehrsrecht im Ausland beim Allgemeinen Deutschen Automobil-Club ADAC, die häufigsten Gründe, weshalb deutsche Autofahrer Bußgeldbescheide aus dem Urlaub bekommen. Wer gleich bezahlt, erspart sich Ärger.

 
Halterdaten werden ermittelt: Wird ein Autofahrer im Ausland geblitzt, kann die dortige Behörde über das Kennzeichen die Halterdaten beim Kraftfahrtbundesamt in Deutschland erfragen, um den Bußgeldbescheid zu verschicken. Die Auskunftspflicht gilt aber nur bei Verstößen, die den Verkehr gefährden. Über Falschparker gibt die Behörde keine Auskunft. ADAC-Jurist Michael Nissen rät Verkehrssündern, alle Zahlungsaufforderungen ernst zu nehmen. „Autofahrer sollten wie in Deutschland zu ihrer Verantwortung stehen. Die Folgen sind je nach Land verschieden, wenn man die Bußgeldbescheide ignoriert.“
 
Rabatte für Schnellzahler: Manche Länder bieten Schnellzahlern Rabatte an, heißt es bei der Stiftung Warentest in ihrer Ausgabe „Finanztest“ (8/15), die am Mittwoch erscheint. Dagegen drohen höhere Strafen, wenn auf unbezahlte Bußgeldbescheide sogenannte Vollstreckungsersuche folgen, sagt Nissen. Hintergrund: Ein EU-weites Abkommen seit 2010. Demnach können Bußgelder im Ausland ab einer Höhe von 70 Euro – in Österreich schon ab 25 Euro – auch in Deutschland eingetrieben werden – wenn der Verkehrssünder das Bußgeld nicht freiwillig bezahlt. Für die Vollstreckung ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) zuständig. „Wenn das BfJ den Vollstreckungsbescheid verschickt, kann es teurer werden. Es gibt keine einheitlichen Vorgaben“, sagt Nissen. Italien zum Beispiel verdoppelt nach sechs Wochen den Betrag.
 
Einspruch einlegen: Autofahrer können sich gegen Bußgeldbescheide wehren, jedoch nicht gegen Vollstreckungsbescheide des BfJ. „Einspruch kann man nur bei den ausländischen Behörden einlegen“, sagt Nissen. Etwa, wenn man nicht selbst gefahren ist. Der Experte empfiehlt bei einem Einspruch einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Post vonInkassobüros sollte man laut „Finanztest“ immer ignorieren. „Diese haben keine Möglichkeit, die Forderung zu vollstrecken und setzen darauf, dass freiwillig bezahlt wird.“
 
„Zahlen, bitte“ im nächsten Urlaub: Zwar können Verkehrssünder Bußgeldbescheide ignorieren. Laut BfJ lassen in 98 Prozent der Fälle aber zumindest die Niederländer dann vollstrecken. „Denen geht es um Gerechtigkeit“, vermutet Nissen vom ADAC. Für viele Länder ist nämlich der Aufwand größer als der Ertrag – das eingetriebene Geld bleibt ja in Deutschland. Allerdings verjährt im Ausland eine Strafe im Schnitt erst nach ein, zwei Jahren. Das bedeutet also: Wer im nächsten Jahr wieder in das Land einreist, in dem er zuvor einen Strafzettel erlangt hat, muss bei einer offenen Geldbuße damit rechnen, dass er zur Kasse gebeten wird. Das gilt auch für Griechenland, Italien und Irland, die den EU-Beschluss nicht umgesetzthaben, sowie für die Schweiz oder USA.