Gerade Friseure sind vom Hin und Her um die Soforthilfen betroffen. Foto: picture alliance/dpa/Belga

Auch die Regierungsfraktionen fordern von der CDU-Wirtschaftsministerin mehr Tempo, im Konflikt um die Coronahilfen reinen Tisch zu machen.

Im Konflikt um die Corona Soforthilfe machen jetzt auch die Regierungsfraktionen massiven Druck auf Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg „schnell, transparent und rechtssicher“ umzusetzen. Die „berechtigten Ansprüche der Betriebe sollen zügig geklärt werden“, heißt es in einem gemeinsamen Antrag, der am Mittwoch im Landtag behandelt wurde.

 

Zuvor hatten sich die Fraktionschefs Manuel Hagel (CDU) und Andreas Schwarz (Grüne) darauf verständigt, dass im Nachtragshaushalt 2025/2026 im Dezember die Voraussetzungen geschaffen werden, „dass die Fälle rückabgewickelt werden können, in denen es rechtlich geboten oder möglich ist“. Auch will man bei Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) um Bundesmittel für die Rückabwicklung werben, weil es sich damals um ein gemeinsames Programm gehandelt hatte – mit zweifelhaften Erfolgsaussichten.

Es geht um mehr als 60 000 Fälle

So sollen aber dem Vernehmen nach auch die Betriebe, die nicht geklagt haben, ihr von der L-Bank zurückgefordertes Soforthilfe-Geld zurückbekommen. Es geht um mehr als 60 000 Fälle mit einem Volumen von mehr als 430 Millionen Euro, die das Land – rechtswidrig, wie man seit den VHG-Urteilen vom 8. Oktober weiß – zurückverlangt hat und die in etwa gleich zu behandeln sind. Gemeint sind die Fälle, die auf Basis einer bis zum 7. April 2020 geltenden Richtlinie des Wirtschaftsministeriums behandelt wurden.

Offenkundig wurde im Landtag die Distanzierung durch die Regierungsfraktionen: „Die Landesregierung muss handeln“, mahnte Felix Herkens für die Grünen. Die politische Verantwortung liege dort, wo der rechtliche Fehler begangen worden sei: im Ministerium von Hoffmeister-Kraut. Klarheit zu schaffen, wie auch mit bestandskräftigen, aber rechtswidrigen Bescheiden umzugehen sei, „ist die Führungsaufgabe des Wirtschaftsministeriums“. Ganz ähnlich mahnte Winfried Mack für die CDU-Fraktion: „Wer aufgrund eines rechtswidrigen Rückforderungsbescheids des Landes Geld zurückgezahlt hat, muss dieses Geld zurückerhalten.“ Ebenso selbstverständlich sei es: „Alle Rückforderungen samt Zins-Forderungen, die unter das Urteil des VGH fallen, müssen sofort gestoppt werden.“

FDP-Mann Erik Schweickert griff den grün-schwarzen Antrag genüsslich auf: „Jetzt gehen der Ministerin selbst die eigenen Leute von der Fahne, grätschen ihr dazwischen und übernehmen das Heft des Handelns – das ist der Preis für jahrelanges Missmanagement und Tatenlosigkeit.“

Was die L-Bank ausgeführt hat, fällt auf die Ressortchefin direkt zurück. Zuvor hatte es SPD-Fraktionschef Andreas Stoch einen „Skandal“ genannt, „jetzt Zinsen für Rückzahlungsbeträge zu fordern, die zu Unrecht zurückgefordert wurden“. Der Ton wird schärfer: „Wie gehen Sie mit Betrieben in Baden-Württemberg um, denen Sie Unrecht getan haben, die Sie aber behandeln, als seien sie Betrüger, die sich staatliche Hilfe ergaunert hätten?“ Die Ministerin sei dabei, „ihren Ruf in der Wirtschaft zu ruinieren“.

Handwerk BW mahnt Gerechtigkeit an

Hoffmeister-Kraut selbst bekräftigte: „Mein großes Ziel ist es, so schnell wie möglich eine rasche Lösung zu suchen, die maximal unternehmerfreundlich ist.“ Sie müsse verlässlich und rechtssicher sein. Bis heute „kennen wir die Gründe nicht, die zu den Entscheidungen des VGH geführt haben“.

In den besonders betroffenen Branchen beginnt nun das große Rätselraten, wie eine gerechte Lösung aussehen soll. „Die Handwerksorganisationen haben ihren betroffenen Mitgliedsbetrieben immer gesagt, dass mit juristischer und steuerberatender Unterstützung geprüft werden soll, wann der Betrieb den Antrag gestellt hat“, erläutert Peter Haas, Hauptgeschäftsführer von Handwerk BW. „Dass diese Fristenfrage entscheidend ist, zeigen die jüngsten Urteile.“

Der Verband habe die Betriebe auf ihr Widerspruchsrecht hingewiesen, aber auch auf die Kosten und Unsicherheiten des Klagewegs. „Wir warten immer noch die Urteilsbegründung ab und schauen, wie sich die Regierung dazu stellt“, so Haas. Das Rechtsgefühl sage: „Wenn die Rückzahlung in so vielen Fällen unrecht war, kann sie nicht in allen anderen richtig gewesen sein.“ Das Land stehe nun in der Pflicht, „Gleichbehandlung walten zu lassen, wo dies angezeigt ist.“