Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD, 2. von links) und Jan Zilius (3. von links), Vorsitzender der Mindestlohnkommission, zwischen Brigitte Faust und Stefan Körzell, zwei Mitgliedern des Gremiums. Foto: dpa

Der gesetzliche Mindestlohn bleibt ein Zankapfel – auch nach der Empfehlung der Kommission für die nächsten Erhöhungen. Trotz aller Nachteile der Lohnuntergrenze: Die geplante zweistufige Anhebung ist konsequent, meint Matthias Schiermeyer.

Stuttgart - Wenn beide Seiten über die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns meckern, kann der Kompromiss so schlecht nicht sein. Der Gewerkschaft fällt die nächste Stufe zu schwach aus, der Wirtschaft ist sie zu hoch – dabei haben Vertreter beider Lager in der Kommission einen einstimmigen Beschluss gefasst. Dies zeigt: Mit dem Mindestlohn zu leben fällt dreieinhalb Jahre seit seinem Inkrafttreten weiterhin schwer.

Mehr Geld für Niedriglöhne – aber nicht weniger Jobs

Fakt ist, dass er zu einem deutlichen Lohnplus vor allem bei Frauen im Niedriglohnsektor geführt hat. Der private Konsum und das gesamtwirtschaftliche Wachstum wurden angetrieben. Die Warnungen vor einem drohenden Beschäftigungsabbau erwiesen sich als alarmistisch. Umgekehrt schaffen die Vorschriften einen hohen Bürokratieaufwand, der gerade kleinere Betriebe sehr belastet. Am auffälligsten sind die negativen Folgen noch im Hotel- und Gaststättengewerbe, wo viele Betriebe ihr Angebot einschränken mussten.

Dennoch würde der Mindestlohn sein sozialpolitisches Ziel gänzlich verfehlen, wenn man ihn nicht an die steigenden Tariflöhne und Lebenshaltungskosten anpassen würde. 9,19 Euro und später 9,35 Euro sind noch nicht existenzsichernd. Unterm Strich hat die Untergrenze mehr Positives als Nachteiliges bewirkt – beide Lager sollten ihre Klagen daher nicht übertreiben.