Niels Högel hat Revision eingelegt. Foto: AFP

Der vorige Woche zu lebenslanger Haft verurteilte Serienmörder und Ex-Krankenpfleger Niels Högel hat gegen diese Entscheidung des Oldenburger Landgerichtes Revisionsantrag gestellt.

Oldenburg - Nach dem Urteil wegen 85-fachen Mordes hat der Patientenmörder und ehemalige Krankenpfleger Niels Högel Revision eingelegt. Dies sei ein übliches und vorsorgliches Vorgehen, das mit Högel abgestimmt sei, sagte dessen Verteidigerin Kirsten Hüfken am Dienstag in Oldenburg dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Sprecher der Angehörigen, Christian Marbach, bedauerte die Revision: „Wir hatten alle auf ein wenig Abstand zum Prozess gehofft. Nun werden die Wunden erneut aufgerissen - und das nur, damit Högel sich erneut eine Bühne schaffen kann.“

Zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt

Högel war am vergangenen Donnerstag vor dem Landgericht Oldenburg zu einer lebenslangen Haftstrafe unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt worden. Die Anklage hatte Högel 100 Patientenmorde vorgeworfen. In 15 Fällen entschied die 5. Strafkammer auf einen Freispruch, weil Restzweifel nicht beseitigt werden konnten. Högel hatte Patienten mit Medikamenten vergiftet, um einen Herzstillstand herbeizuführen. Anschließend versuchte er, seine Opfer wiederzubeleben, um vor seinen Kollegen als Retter glänzen zu können.

Begründung für Revision noch nicht öffentlich

Eine Begründung für die Revision wolle sie jetzt noch nicht öffentlich äußern, sagte Hüfken. Dazu müsse zunächst die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts abgewartet werden. Anschließend habe die Verteidigung drei Wochen Zeit, um ihren Antrag zu begründen.

Im Mordprozess hatte Hüfken zusammen mit ihrer Kollegin Ulrike Baumann eine Verurteilung wegen Mordes in 55 Fällen und in 14 Fällen wegen versuchten Mordes gefordert. In 31 Fällen hatten sie einen Freispruch verlangt.