Allein eine Rückstausicherung zu haben, reicht im Schadensfall noch nicht automatisch für den Versicherungsschutz. Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Im Interview betont Verbandsbauamtsleiter Jürgen Ruoff beim Thema Schutz vor Wasser im Keller die Verantwortung von Hauseigentümern.

Marbach/Bottwartal - Winzerhausen verfügt über einen neuen Kanalisationsplan, der zeigt, wo im Ort Probleme behoben werden müssen. So weit, so notwendig. Bei der Vorstellung des Plans im Ortschaftsrat rückte aber noch ein anderer Aspekt in den Mittelpunkt des Interesses: Die Frage, was ein Hauseigentümer tun kann, damit sich der Keller im Fall eines vollgelaufenen Kanals nicht mit Wasser füllt. Denn ist er dafür nicht gewappnet, droht im Hochwasserfall von der Versicherung gar die Meldung: Wir zahlen nicht. Verbandsbauamtsleiter Jürgen Ruoff erläutert, worauf es ankommt.

Herr Ruoff, bei der Erstellung des Kanalisationsplans haben Sie 16 Baugesuche von Häusern beispielhaft unter die Lupe genommen. Nur bei dreien war alles im grünen Bereich. Was bedeutet das?

Dass die Keller der 13 anderen Häuser volllaufen können, obwohl womöglich eine Rückstausicherung verbaut ist. Und dass die Versicherung dann nichts oder nur teilweise zahlt. Die zahlt nur, wenn alles korrekt ist. Allein eine Rückstausicherung zu haben, reicht also weder automatisch gegen Wasser im Keller noch für den Versicherungsschutz.

Worauf kommt es also an?

Ist eine Rückstausicherung vorhanden, ist entscheidend, dass das Schmutz- und Regenwasser erst beim Kontrollschacht an der Straße zusammengeführt werden – also zwischen Kanal und Rückstausicherung. Dann fließt das Regenwasser auch bei einer geschlossenen Rückstausicherung in den Kanal. Wird das Regen- aber schon vorher ins Schmutzwasser geleitet, läuft das Rohr im Hausinneren an der geschlossenen Klappe voll. Dann kommt das Wasser im Untergeschoss zum Beispiel aus der Toilette heraus.

Das wäre kein Fall für die Versicherung?

Die Vorgabe besagt, dass jeder Hauseigentümer dafür verantwortlich ist, alle Gebäudeteile, die unter der Rückstauebene liegen, gegen Rückstau aus dem Kanal zu sichern. In der Regel ist das die Oberkante der Straße.

Klingt nach etwas Grundlegendem. Warum ist das in vielen Häusern offenbar trotzdem nicht der Fall?

Da wird einfach gerne gespart und bewusst darauf verzichtet. Früher war ein weiterer Gedanke, dass mit dem Regenwasser gleich gespült wird. Dass das ein Eigentor ist, merkt man erst, wenn sich im Haus der Rückstau bildet. Heutzutage prüfen die Ämter bei einem Neubau übers Baugesuch, ob alles passt. Ältere Häuser, auch aus den 1970ern und 1980ern, sind aber immer wieder betroffen – und trotzdem auch weiterhin neuere.

An wen kann sich ein Hauseigentümer wenden, der sich informieren möchte, ob bei seinem Gebäude alles passt?

Am besten an eine Sanitärfirma oder ein Fachbüro. Wir beim Verbandsbauamt beraten zwar zu dem Thema, dürfen bei privaten Häusern aber nichts planen und umsetzen.

Welche Lösungen gibt es, falls etwas falsch verbaut oder angeschlossen ist?

Das Einfachste ist es, die Regenrinne ums Haus zu leiten. Auch wenn das optisch nicht immer viel her macht. Oder man baut eine Hebeanlage ein. Das ist ein Kasten, aus dem das Wasser hoch ins Erdgeschoss, also über die Rückstauebene, gepumpt wird. Wer noch gar keine Rückstausicherung hat, kann sich zwischen einer mechanischen und einer elektrischen entscheiden. Kommt es aber zum Stromausfall, schließt die elektrische nicht. Besonders wichtig ist auch eine regelmäßige Wartung. Sonst rostet die Sicherungsklappe und schließt im Notfall nicht. Manchmal reicht es schon, sie einzuölen.

Zur Person

Jürgen Ruoff
ist der Leiter des Verbandsbauamtes Großbottwar, das neben der Storchenstadt auch für Oberstenfeld und Murr zuständig ist. Der 62-Jährige führt diese Funktion seit sechs Jahren aus. Zuvor war er 14 Jahre für den Tiefbau in der Stadt Marbach zuständig.