Heizöltanks können bei Überschwemmungen zu einer Gefahr für Umwelt und Gebäude werden. Foto: picture alliance/dpa/Hauke-Christian Dittrich

Wer in einem Risikogebiet für Hochwasser wohnt und eine Ölheizung hat, muss den Tank entsprechend schützen. Die Regeln und Fristen im Überblick.

Es ist jetzt ein Jahr her, aber wer die Unwetter miterlebt hat, welche in der Zeit vom 28. bis 30. Juni über der Filderebene niedergingen, der hat sie noch nicht vergessen. Damals zählte die Feuerwehr Filderstadt 310 Einsätze an drei Tagen – ein trauriger Rekord. Die Unwetter trafen auch Leinfelden-Echterdingen. Am 28. Juni ging eine gefährliche Situation im Stettener Klärwerk gerade noch einmal gut aus. Viel fehlte nicht, dann wäre das Wasser in die Hauptstromversorgung gelaufen.

 

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Auch in den Jahren 2020, 2019 und 2018 ist die Filderebene jeweils im Frühsommer von einem Starkregen erwischt worden, Keller liefen voll. In manchen Häusern stehen dort Heizöltanks. Sie können bei Überschwemmungen oder Starkregen zu einer Gefahr für Umwelt und Gebäude werden. Denn wird der Keller überflutet, können Heizöltanks durch den Druck des Wassers beschädigt werden, aufschwimmen oder umkippen. Da Heizöl leichter ist, kann es durch eindringendes Wasser aus dem Tank gedrückt werden. Rohrleitungen können abgerissen werden. Ausgetretenes Heizöl breitet sich auf Wasserflächen schnell aus und kann große Flächen verschmutzen.

Auf Hochwassergefahrenkarten kann man nach seinem Haus schauen

Wegen dieser Gefahren gelten für den Betrieb von Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten besondere gesetzliche Bestimmungen. Darüber informiert das Landratsamt Esslingen. Ob sich der eigene Heizöltank in einem Überschwemmungs- oder Risikogebiet befindet, kann man auf den vom Land veröffentlichten Hochwassergefahrenkarten nachschauen. Diese können im interaktiven Dienst „Umwelt-Daten und -Karten online (Udo)“ abgerufen werden. Klickt man in die Karte, erhält man genauere Informationen, unter anderem zur potenziellen Überflutungstiefe, zum ausgewählten Punkt – dieser Punkt kann zum Beispiel das eigene Haus sein.

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In den festgesetzten Überschwemmungsgebieten, die statistisch einmal in hundert Jahren überflutet werden, ist bereits seit Anfang 2018 der Bau neuer Ölheizungen verboten. Bestehende Anlagen müssen bis Januar 2023 hochwassersicher nachgerüstet werden. Wird die Anlage in der Zwischenzeit wesentlich verändert, muss die Hochwassersicherheit sofort hergestellt werden.

Es gibt verschiedene Optionen, seinen Heizöltank zu sichern

Steht die Heizölverbraucheranlage in einem sogenannten Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten, also in Gebieten, die nur bei sehr seltenen Extremhochwassern betroffen sind, ist die Nachrüstung bis zum Jahr 2033 erforderlich. Wird eine neue Anlage gebaut oder eine bestehende wesentlich verändert, müssen die neuen Regeln sofort eingehalten werden.

Maßgeblich für die Hochwassersicherheit der Tankanlage ist der relevante Hochwasserstand auf dem Grundstück beziehungsweise am Gebäude. Es gibt verschiedene Optionen: das Aufstellen des Tanks oberhalb des relevanten Hochwasserstandes, bauliche Maßnahmen, die das Wasser von der Tankanlage fernhalten oder der Einbau zugelassener Heizöltanks mit vorschriftsmäßiger Sicherung gegen Aufschwimmen.

Wer die Fristen nicht beachtet, für den kann es teuer werden

Jeder Neubau oder wesentliche Umbau der Anlage in Überschwemmungsgebieten ist beim Landratsamt anzeigepflichtig. Wird die fristgerechte Nachrüstung nicht beachtet, kann dies im Schadensfall teuer werden, da eventuell der Versicherungsschutz erlischt und ein Bußgeld zu zahlen ist.

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Auch außerhalb von Überschwemmungs- und Risikogebieten kann es durch Starkregenereignissen zu Hochwasser kommen. Einige Städte und Gemeinden im Landkreis haben entsprechende Starkregengefahrenkarten veröffentlicht, auf welchen gefährdete Gebiete ausgewiesen sind. Für Filderstadt sind diese auf der Homepage der Kommune einsehbar, in Leinfelden-Echterdingen sind sie noch in Arbeit. Die gesetzlichen Regelungen zum Betrieb von Heizölverbrauchsanlagen gelten zwar nicht explizit für diese Gebiete. „Allerdings sind aufgrund einer allgemeinen Sorgfaltspflicht und zur Schadensvorsorge entsprechende Maßnahmen auch hier sinnvoll“, informiert das Landratsamt.

Infos zum Hochwasserschutz

Vorsorge
Informationen zur Eigenvorsorge bei Hochwasser und Starkregenereignissen stehen unter unter www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/. Auch die Stadt Filderstadt hat Informationen zusammengestellt, und zwar unter www.filderstadt.de/start/service/Hochwasserschutz.html

Nachrüstung
 Fragen zur hochwassersicheren Nachrüstung beantworten lokale Fachbetriebe und Sachverständige für die Überprüfung von Heizölverbraucheranlagen nach der AwSV; Amt für Umweltschutz im Landratsamt Esslingen, die Telefonnummer lautet 0711/39 02-4 24 23.