Wenn abgelehnte Asylbewerber abgeschoben werden, dann handelt es sich nicht unbedingt um Straftäter. Auch hochschwangere Frauen müssen in den Flieger. Foto: dpa/

Zehn Tage vor Beginn des Mutterschutzes ist eine Albanerin ins Flugzeug gesetzt worden. Aktennotizen belegen: Selbst das Ausländeramt hatte Bedenken.

Stuttgart - Trotz Bedenken des Stuttgarter Ausländeramtes hat das Land Baden-Württemberg eine hochschwangere Albanerin und ihre 15-jährige Tochter abgeschoben. Die Frau stamme aus einem sicheren Herkunftsland und sei seit einem Jahr ausreisepflichtig, rechtfertigte die Sprecherin des zuständigen Regierungspräsidiums (RP) in Karlsruhe die Abschiebung. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg übte Kritik. Um die Abschiebezahlen hoch zu halten, lege das Land seinen Fokus immer stärker auf diejenigen, „die aufgrund von Krankheiten oder fortgeschrittener Schwangerschaft besonders gut dingfest gemacht werden“ könnten, sagte die Sprecherin Melanie Skiba. „Der Falle belegt, dass die Abschiebepolitik des Landes derzeit meilenweit davon entfernt ist, einen Rest an Humanität zu bewahren.“

Als am Dienstag nach Ostern gegen 2 Uhr morgens sechs Beamte, darunter eine Polizistin und ein Mediziner, vor ihrer Tür in Weilimdorf standen, sei die 35-Jährige, die sich im achten Schwangerschaftsmonat befand, aus allen Wolken gefallen, sagte ihr Rechtsanwalt Engin Sanli. Sie habe Unterleibsschmerzen bekommen und sich auf die Toilette begeben. Doch den Beamten dauerte dies offenbar zu lange. „Hör auf mit dem Schauspielern“, sollen sie gesagt haben.

Europarat kritisiert deutsche Praxis

Dann hätten sie die Frau ergriffen und über den Boden geschleift. Handybilder zeigen Hämatome an den Armen. Zusammen mit ihrer 15-jährigen Tochter, die laut ihrer Klassenlehrerin an ihrer Gemeinschaftsschule in Weilimdorf als engagierte Schülerin galt, wurde sie zum Flughafen nach Frankfurt gebracht.

Er habe die Beamten bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, sagte Sanli. Ein Sprecher des Polizeipräsidiums wies die Vorwürfe zurück, sagte aber eine Prüfung zu. Das Anti-Folter-Komitee des Europarats hatte in einem am Donnerstag vorgelegten Bericht generell kritisiert, dass deutsche Behörden den Betroffenen ihre Abschiebung zu spät ankündigten. Zudem werde häufig „unverhältnismäßig und unangemessen“ Gewalt angewendet.

Behörde nutzt engen Zeitkorridor

Dass für die Abschiebung „nur ein enger Zeitraum denkbar“ war, war dem Regierungspräsidium bewusst. In einem Brief an das Stuttgarter Amt für öffentliche Ordnung wurde er genau umrissen, nämlich zwischen dem Auslaufen der bestehenden Duldung am Ostermontag und dem Beginn des gesetzlichen Mutterschutzes zehn Tage später.

In einer Aktennotiz der Sachbearbeiterin im Stuttgarter Ausländeramt, der unserer Zeitung vorliegt, heißt es, sie habe dem RP ihre Bedenken gegen eine Abschiebung mitgeteilt. In einem Bogen hatte das Ausländeramt den Punkt „Hinweise auf Reiseunfähigkeiten“ mit „Ja“ gekennzeichnet. Demnach litt die Frau an einer posttraumatischen Belastungsstörung infolge einer Vergewaltigung im Heimatland. Doch das RP erkannte darin kein Abschiebehindernis. Auch der Umstand, dass der Vater des ungeborenen Kindes, ein Iraker mit Aufenthaltstitel, dadurch von seiner Familie getrennt werde, verfange nicht. Es sei zumutbar, die familiäre Lebensgemeinschaft in Albanien fortzusetzen, erklärte die RP-Sprecherin. Allerdings kann dem Iraker gegenwärtig kein Reisepass ausgestellt werden.