Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die Hochschule Esslingen ziehen sich schon sehr lange hin. Foto: Roberto Bulgrin

Seit 2022 beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit der Hochschule Esslingen. Es geht um illegal bezahlte Leistungsbezüge an Professoren im Jahr 2008.

Wann sind die Ermittlungen gegen die Hochschule Esslingen endlich abgeschlossen? Seit Januar 2022 beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit der Bildungseinrichtung. Die Hochschule hatte 2022 eingeräumt, im Jahr 2008 unter dem damaligen Rektor Bernhard Schwarz Leistungsbezüge an Professorinnen und Professoren ohne eine ausreichende Prüfung ausbezahlt zu haben.

 

Die Beurteilung der Vorkommnisse durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart steht aber noch immer aus. „Die Ermittlungen dauern weiter an“, teilt Stefanie Ruben, erste Staatsanwältin und Pressesprecherin der Justizbehörde auf die regelmäßige Nachfrage unserer Zeitung hin mit. Zu einem weiteren Zeitplan oder einem möglichen Ende der Untersuchungen äußert sich die Juristin nicht.

Die Hochschule Esslingen plant einen Umzug an den neuen Campus in der Weststadt zum Sommersemester 2027. Foto: Roberto Bulgrin

Die Ermittlungen ziehen sich aber schon sehr lange hin. Nach Fällen und „Zulagen-Affären“ etwa an den Hochschulen Konstanz oder Ludwigsburg war auch in anderen Einrichtungen im Land genauer hingeschaut worden. Im Oktober 2021 war der Verdacht aufgekommen, dass sich ähnliche Vorkommnisse in Esslingen ereignet haben könnten. Im Januar 2022 wurde der Verdachtsfall öffentlich gemacht. Die Besoldungspraktiken von 2008 wurden daraufhin von der Hochschule in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsministerium unter die Lupe genommen.

Es handelte sich um Bezüge in Höhe von etwa 1,6 Millionen Euro

Nach aufwendigen Untersuchungen hatte die Hochschule Esslingen Mitte Oktober 2022 eingeräumt, dass es 2008 zu rechtswidrigen Vergaben von Leistungsbezügen in 52 Fällen an Professorinnen und Professoren gekommen war. Teilweise seien Berufungsleistungen im Nachhinein erhöht worden, teilweise seien Leistungsbezüge ganz ohne oder ohne eine hinreichende Leistungsbewertung gewährt worden. Nach Angaben des Stuttgarter Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst handelt es sich um Bezüge in Höhe von etwa 1,6 Millionen Euro.

Zu finanziellen Rückforderungen an die so bedachten Dozentinnen und Dozenten kam es aber nicht. Die Prüfung habe im Nachhinein ergeben, so die Hochschule, dass die Gelder zu Recht gewährt worden seien. Die Professorinnen und Professoren hätten alle nötigen Voraussetzungen erfüllt. Die Zahlungen seien entsprechend den verwaltungsrechtlichen Regelungen erfolgt. Die betroffenen Professorinnen und Professoren seien schriftlich und in persönlichen Gesprächen über den Sachverhalt informiert worden.