Die Wurzeln des Bergahorns könnten eine Stützmauer zerstören. Foto: Elke Thudium

Ein stattlicher Bergahorn soll gefällt werden, weil seine Wurzeln sich ins Mauerwerk graben. Es sei denn, die Nachbarn einigen sich auf eine gemeinsame Lösung.

S-West - Wieder soll ein Baum gefällt werden, obwohl er eigentlich geschützt ist, ärgern sich einige Anwohner an der Ecke Reinsburgstraße/Hasenbergsteige, schräg gegenüber der Internationalen Bachakademie. Der Grundstückseigner hat einen Antrag auf Befreiung von den Verboten der Baumschutzsatzung gestellt, weil er den Bergahorn fällen will. Grund dafür ist eine Stützmauer im Hinterhof, in die sich die Wurzeln des Baumes gegraben haben und die nun zu zerbröseln droht.

Kein ausreichender Grund finden Nachbarn, die sich per E-Mail an unsere Redaktion gewandt haben: „Uns als Nachbarschaft fehlt in diesen vom Klimawandel bedrohten Zeiten das Verständnis dafür, ein so wertvolles Habitat und CO2-Spender zu fällen.“ Und obendrein: Der 130 Jahre alte Baum sei kerngesund!

Die Stützmauer zerbröselt

Das hat ein Baumsachverständiger von der Stadt festgestellt und auch, dass die Wurzeln in die Mauer gewachsen sind. „Durch das Dickenwachstum löst sich die Mauer auf. Die losen oberen Teile sind bereits durch ein Stahlseil gesichert“, heißt es vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt (GFF). Der Baum selber sei standsicher, gesund und vital. Es müssten aber im Falle einer Sanierung der Mauer die eingewachsenen Wurzeln entfernt werden. Dann wäre der Baum nicht mehr standsicher.

Da die Mauer direkt an der Grundstücksgrenze stehe, könne man auch nicht einfach eine neue vor die alte Mauer setzen. Da müsste der Grundstücksnachbar schon einverstanden sein. Die Mauer weiter bröseln lassen, könne der Grundstückseigner auch nicht, schließlich liege die Verkehrssicherungspflicht bei ihm. „Auch kann dem unterliegenden Eigentümer nicht zugemutet werden, dass er die Gefährdung durch die Beschädigungen der Mauer auf Dauer hinnimmt“, meint das Amt. Im Übrigen sei auch das Sichern der Mauer mit Draht und Stahlseilen, wie es der Eigentümer bislang handhabt, keine angemessene Lösung. Es sei zu erwarten, dass die Schäden zunähmen.

Dauerhafte Lösung gesucht

Es bleiben zwei Möglichkeiten: Entweder der Eigentümer fällt den Baum; er müsste dann gemäß GFF durch einen heimischen Laubbaum ersetzt werden. Oder er einigt sich mit dem Nachbarn darauf, dass er eine neue Stützmauer vor die alte setzen darf. Die Nachbarn haben schon mal vorgefühlt: Keiner der beiden Grundstückseigentümer zeige sich interessiert, den Bergahorn zu erhalten. „Ich finde es schade, dass die Stadt da nicht vermitteln will“, schreibt eine Anwohnerin.