Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation für Kinder können bei der Renten- und bei der Krankenversicherung sowie den Versicherungsämtern gestellt werden Foto: Fotolia/© Köpenicker

Seit 2013 die neue Kinder-Reha-Richtlinie in Kraft getreten ist, haben es Kinder mit chronischen Erkrankungen einfacher, an eine Reha zu kommen. Wir sagen, was Eltern beachten müssen.

Wer darf in die Reha?

Seit 2013 die neue Kinderreha-Richtlinie in Kraft getreten ist, dürfen auch Kinder und Jugendliche mit Adipositas – also Fettleibigkeit – zur Reha. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung ist aus medizinischer Sicht eine Rehabilitation für ein Kind dann angebracht, „wenn es erheblich erkrankt ist, aber die Chance besteht, dass die Gesundheit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann“. Darunter fallen Krankheiten der Atemwege, der Haut, des Herz-Kreislauf-Systems, von Leber, Magen oder Darm, der Nieren und Harnwege, des Stoffwechsels sowie des Bewegungsapparates. Dies gilt auch für psychosomatische, neurologische und onkologische Erkrankungen.

Wohin mit dem Antrag?

Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation für Kinder können bei der Renten- und bei der Krankenversicherung sowie den Versicherungsämtern gestellt werden. Der behandelnde Kinderarzt kann eine Rehabilitation empfehlen und Eltern beim beantragen unterstützen.

Was kostet eine Reha?

Eine Reha kostet 130 Euro pro Tag und Kind, sagt Alwin Baumann von der Rehabilitationsklinik für Kinder und Jugendliche in Wangen im Allgäu. Wird eine Reha genehmigt, werden alle Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Anreise übernommen – falls notwendig auch für eine Begleitperson. Schüler erhalten Unterricht in den Hauptfächern. (fal)