Bundesfinanzminister Olaf Scholz vor der Kabinettssitzung im Berliner Kanzleramt in Berlin. Foto: imago images/IPON/Stefan Boness/Ipon via www.imago-images.de

Es ist ein beispielloses Maßnahmenpaket für Bürger und Unternehmen in der Geschichte Deutschlands. Das Bundeskabinett hat in einer Sondersitzung Nothilfen im Umfang von mehreren hundert Milliarden Euro gebilligt.

Berlin - Das Bundeskabinett hat in einer Sondersitzung am Montag Nothilfen im Umfang von mehreren hundert Milliarden Euro gebilligt, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern. Die Ministerrunde brachte unter anderem einen Nachtragshaushalt auf den Weg, um die Hilfsmaßnahmen mit einer Neuverschuldung in Höhe von rund 156 Milliarden Euro zu finanzieren. Das in der Geschichte der Bundesrepublik beispiellose Maßnahmenpaket soll Bürger und Unternehmen vor dem Verlust der Existenzgrundlage durch die Krise bewahren.

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Das Finanzvolumen der Hilfsmaßnahmen hat historische Dimension. Allein der geplante „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ (WSF) soll mit 600 Milliarden Euro ausgestattet werden. Er enthält Kreditgarantien von 400 Milliarden Euro, damit Unternehmen in der Krise weiteren Zugang zu Kapital bekommen. Weitere 100 Milliarden Euro stehen bereit, damit sich der Bund notfalls direkt an Unternehmen beteiligen kann. Zusätzliche 100 Milliarden Euro soll der WSF der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an Krediten bereitstellen.

50 Milliarden Euro für Kleinunternehmer und Selbstständige

Ein weiteres Hilfspaket soll in Not geratenen Kleinunternehmern und Selbstständigen vor dem finanziellen Kollaps bewahren: Es stellt bis zu 50 Milliarden Euro für Zuschüsse zur Verfügung.

Von weiteren Hilfsmaßnahmen sollen Bürger profitieren, die durch die Krise in eine Notlage geraten: Mieter sollen vor dem Verlust ihrer Wohnung geschützt werden, wenn sie mit der Mietzahlung in Verzug geraten. Die Regeln für den Bezug von Hartz IV werden vorübergehend gelockert, um mehr Menschen schnellen Zugang zu der Unterstützungsleistung zu gewähren. Kurzarbeit soll erleichtert werden.

Zudem beschloss das Kabinett Finanzhilfen für Krankenhäuser. Das Infektionsschutzgesetz soll geändert werden, um dem Bund mehr Kompetenzen im Kampf gegen Pandemien einzuräumen. Auch für das Justizwesen gibt es neue Krisenregelungen: Damit wegen der Corona-Krise keine Strafprozesse platzen müssen, können sie länger als bisher unterbrochen werden.

Schuldebremse soll ausgesetzt werden

Zur Finanzierung der Hilfspakete will die Bundesregierung die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse aussetzen; dafür soll die Notfallregel Anwendung finden. Mit dem Kabinettsbeschluss findet die jahrelang betriebene Politik der „schwarzen Null“ ein Ende: Seit 2014 war der Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung ausgekommen.

Die Beschlüsse des Kabinetts müssen noch vom Parlament gebilligt werden. Dies soll in Bundestag und Bundesrat noch diese Woche im Eilverfahren geschehen.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) leitete die Kabinettssitzung von zu Hause aus, sie wurde telefonisch zugeschaltet. Merkel hatte sich am Sonntagabend vorsichtshalber in häusliche Quarantäne begeben, weil sie Kontakt zu einem mit dem Coronavirus infizierten Arzt hatte. Im Kanzleramt anwesend werden nach Angaben aus Regierungskreisen alle Ressorts - vertreten entweder durch die jeweiligen Minister oder durch Staatssekretäre. Die Sitzung fand wegen der Abstandsregeln im großen Saal des Kanzleramts statt.