Nach dem Aus für den Gewerbe-Vorhaltestandort Hungerberg äußert sich der Dettinger Bürgermeister Rainer Haußmann: Er hält Bürgerentscheide für wenig geeignet, Zukunftsfragen zu lösen – und mahnt die Landesregierung zur Zurückhaltung.
Dettingen - Rainer Haußmann ist seit 25 Jahren Bürgermeister von Dettingen im Kreis Esslingen – und hat in dieser Zeit zwei Bürgerentscheide miterlebt. Zuletzt votierten die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde gegen die Schaffung eines regionalen Vorhaltestandorts für ein High-Tech-Gewerbegebiet am Hungerberg. Die Begeisterung der Landesregierung für Bürgerentscheide kann er nicht verstehen – im Gespräch mit unserer Zeitung erklärt er auch, warum er das so sieht.
Herr Haußmann, teilen Sie die Position der Landesregierung, die eine pauschale Kritik an Bürgerentscheiden als Verfahren der Direkten Demokratie für ungerechtfertigt hält?
Diese grundsätzliche Abwehrhaltung ist ja der übliche Reflex und auch nur die offizielle Version. Hinter den Kulissen geht die Sorge um, dass das Land nach den zahlreichen niederschmetternden Ergebnissen der letzten Bürgerentscheide seine übergeordneten Ziele beim Klimaschutz, der industriellen Transformation oder etwa beim Wohnungsbau verfehlen könnte. Und das ist ja auch begründet.
Ist für diese Ergebnisse die Frageform verantwortlich?
Man muss sich schon die Frage stellen, ob die Ja-/Nein-Systematik des Bürgerentscheids geeignet ist, komplexe Zukunftsfragen im Sinne eines Interessenausgleichs flexibel und sachorientiert ohne spaltende Effekte zu lösen. Wunsch und Wirklichkeit liegen eben weiter auseinander, als man wahrnehmen will. Die Landesregierung setzt in ihrer Kommunikation immer wieder den Bürgerentscheid gleich mit echter Bürgerbeteiligung und senkt die Hürden für Bürgerbegehren. Das halte ich für verwirrend und sogar gefährlich und es erinnert mich nun ein wenig an die Ballade vom Zauberlehrling.
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Aus dem Staatsministerium heißt es, Ziel eines Bürgerentscheids müsse es sein, den Menschen vor Ort den konkreten Nutzen des Verfahrens zu erklären. Deshalb wolle man im Vorfeld verstärkt auf eine dialogische Bürgerbeteiligung setzen. Ist das der richtige Ansatz?
Aus kommunaler Perspektive wundere ich mich, was daran neu sein soll. Die dialogische Bürgerbeteiligung findet bereits allerorten in hoher Qualität statt, völlig unabhängig davon, ob ein formeller Bürgerentscheid durchgeführt wird. Dieser macht dabei in der Sache nichts besser, aber wohl manches schlimmer. Problematisch sind doch aktuell Projekte im regionalen Maßstab. Das muss man klar benennen. Wer möchte es denn der Bürgerschaft vor Ort verdenken, wenn sie gegen einen großen Windpark, einen neuen Stadtteil oder einen regionalen Gewerbestandort vor der Haustüre stimmt? Deshalb ist die aufgeworfene Frage, wer denn bei einem solchen übergeordneten Projekt überhaupt mitstimmen darf, eine sehr aktuelle und trifft den Kern der Sache. Wer behauptet, das beste Ergebnis bei einem Bürgerentscheid entstehe immer automatisch, wenn man die Menschen nur frühzeitig mitnimmt und den konkreten Nutzen einer Maßnahme vernünftig erklärt, unterstellt doch dabei, dass eine große Mehrheit immer übergeordnete Interessen und den Nutzen für das Gemeinwohl mit in ihre Abwägung einstellt. Ist das realistisch?
Das Land meint, dass sich so der Blick vom vermeintlichen oder tatsächlichen Nachteil vor Ort hin zum gesamtgesellschaftlichen Nutzen weiten ließe?
Na ja … Die Entscheidungen der vergangenen Monate belegen ja das Gegenteil. Auf die Fragen Ihrer Zeitung an das Staatsministerium erging insbesondere die Antwort „nur so könne man alle Interessen berücksichtigen“. Bei dieser Formulierung gehe ich doch als mündiger Bürger davon aus, dass meine Belange nicht nur am Verfahren, sondern auch in der Sache auf jeden Fall Berücksichtigung finden werden. Das aber ist in einem Abwägungsprozess schlechterdings gar nicht möglich. Insoweit überrascht es doch nicht, dass wir derzeit so viel beteiligen wie noch nie, der Frust und die Enttäuschung jedoch (auf beiden Seiten) in gleichem Maße zunehmen. Die Erwartungen, die durch solche Äußerungen geschürt werden, können niemals erfüllt werden. Das Absenken der Hürden für ein Bürgerbegehren 2015 war dabei alles andere als hilfreich und hat dieses Missverständnis noch vergrößert.
Die Landesregierung hat aber auch erkannt, dass die bisherige Form des Bürgerentscheids nicht ausreicht. Sie will nun als Erweiterung der bisherigen Bürgerentscheide so genannte Stichfragen einführen, sodass die Bürger dann über zwei konkurrierende Vorschläge abstimmen können. Was halten Sie davon?
Auch das wird das Problem wohl nicht lösen. Ich frage mich, wo denn beim häufigsten Anwendungsfall „für oder gegen ein Wohn- oder Gewerbegebiet“ ein Schlupfloch möglich sein soll, das die Chance für einen Kompromiss bietet. Durch die Zuspitzung auf die Frage „Bauen oder nicht Bauen“ werden die Chancen der Bürgerschaft, ein zunächst umstrittenes Projekt vielleicht durch eigene Mitgestaltung bei der Planung und Umsetzung doch noch gut und harmonisch ins Ziel zu bringen, erschwert bis unmöglich gemacht. Das stört mich.
Wäre das Ergebnis zum Vorhaltestandort Hungerberg mit Stichfragen anders ausgefallen?
Ich denke nicht.
Was wünschen Sie sich als Kommune für den weiteren Umgang mit Instrumenten der direkten Bürgerbeteiligung?
Die passgenauen Beteiligungs- und Entscheidungselemente müssen immer dem jeweiligen konkreten Projekt folgen. Das ewige Dogma des Bürgerentscheids als Synonym für gelebte Bürgerbeteiligung führt in die Sackgasse. Bürgerbeteiligung ist das Kerngeschäft der Kommunen. Viele Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sowie Gemeinderäte und Gemeinderätinnen machen seit Jahrzehnten einen hervorragenden Job. Ich vermisse ein wenig den Respekt vor dieser Leistung und das offene Bekenntnis zur repräsentativen Demokratie, aber auch den Freiraum an Kreativität, den wir zur Aufgabenerfüllung benötigen. Für diese Arbeit brauchen wir – mit Verlaub – kein Handbuch der Bürgerbeteiligung oder Nachhilfe in Sachen „Mehr Demokratie“ durch einen eingetragenen Verein.
Fühlen Sie sich als Kommune von der Landesregierung allein gelassen?
Ich finde, weniger ist manchmal mehr und Zurückhaltung ist auch eine Tugend. Man kann uns Kommunalverantwortliche ganz beruhigt viele Dinge alleine machen lassen. Das nennt man im Übrigen „Kommunale Selbstverwaltung“.