Jetzt kommt Bewegung in den Fall: Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat Anklage gegen einen 32-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung erhoben.
Heilbronn -
Fast ein halbes Jahr nach einem Zwischenfall mit einem schwer verbrühten Mädchen bei einem Fastnachtsumzug in Eppingen (Kreis Heilbronn) ist gegen einen 32-Jährigen Anklage erhoben worden. Dem Mann wird fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Heilbronn am Montag mitteilte. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der als Hexe maskierte Beschuldigte die damals 18-Jährige über einen Kessel mit kochend heißem Wasser hielt. Dabei soll ihm die junge Frau entglitten und mit den Beinen in das Wasser geraten sein.
Der Angeklagte habe sich zu dem Vorfall nicht geäußert, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Ob ihm ein Verschulden nachgewiesen werden könne, müsse abgewartet werden. Die Anklage muss vom Amtsgericht Heilbronn noch zugelassen werden. Die Polizei hatte sich bei ihren Ermittlungen auf Zeugenaussagen gestützt und auch um Fotos und Videos des nächtlichen Fastnachtsumzugs gebeten, um den Ablauf des Geschehens aufzuklären.
Verfahren gegen 18 weitere Verdächtige eingestellt
Neben dem 32-Jährigen war gegen 18 weitere, zum Zeitpunkt des Unfalls ebenfalls zum Teil maskierte Mitglieder der Gruppierung „Bohbrigga Hexenbroda“ ermittelt worden. Das Verfahren gegen sie wurde jedoch eingestellt. Eine eindeutige Identifizierung von Beteiligten sei nicht möglich gewesen. Der „Hexenkessel“ war während des Nachtumzugs auf einem Bollerwagen transportiert worden. Wegen der schweren Verbrennungen musste die 18-Jährige länger im Krankenhaus behandelt werden.
„Wir werden definitiv keinen Umzug mit einem Kessel mit heißem Wasser mehr genehmigen“, sagte eine Sprecherin der Stadt Eppingen am Montag. Zudem werde künftig noch sorgfältiger geprüft, was am Fastnachtsumzug beteiligte Gruppen mit sich führen dürfen. „Wir werden das sehr genau in Augenschein nehmen“, sagte die Sprecherin. „Denn so einen Vorfall wollen wir nie wieder.“
Ob die Hexenzunft als Veranstalter überhaupt noch einmal einen Nachtumzug, den wiederum die Stadt genehmigen müsste, organisieren will, ist offen. „Dazu geben wir keine Auskunft“, sagte der Vorsitzende Bernd Henke. Man wolle den Ausgang des Verfahrens abwarten. Einen Termin für einen Prozess könnte es einem Sprecher des Amtsgerichts zufolge frühestens Mitte August geben.