Bittere Pille für "Daily Mail" und "Mail on Sunday": Die Zeitungen müssen auf der Titelseite über Herzogin Meghans Gerichtssieg berichten.

Dass Herzogin Meghan (39, "Suits") einen wichtigen Sieg in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit "Daily Mail" und "Mail on Sunday" einfahren konnte, müssen die britische Zeitungen prominent kundtun. So hat der zuständige Richter laut "BBC News" angeordnet, dass ein Statement zum Ausgang des Prozesses auf der Titelseite sowie auf Seite drei platziert werden muss. Damit soll wohl sichergestellt werden, dass die Richtigstellung nicht auf einer der hinteren Seiten "versteckt" wird. Die Online-Ausgabe "The Mail Online" müsse das Statement unterdessen für eine volle Woche auf der Webseite platzieren.

Zahlung in Millionenhöhe

Die Gegenseite wolle Berufung gegen dieses Urteil einlegen, wird ein Sprecher der "Mail on Sunday" zitiert. Zuvor hatte ein britisches Gericht Herzogin Meghan bereits die Rechtskosten in Höhe von umgerechnet etwa 520.000 Euro zugesprochen. Dabei handelt es sich nur um eine vorläufige Zahlung. Die Herausgeber müssen insgesamt 90 Prozent von Meghans Gerichtskosten für ihre Datenschutz- und Urheberrechtsverletzungsklage gegen Associated Newspapers übernehmen, die auf 1,55 Millionen Euro geschätzt werden.

Herzogin Meghan hatte den Herausgeber von "The Mail On Sunday" und "Mail Online" wegen Artikeln verklagt, in denen Teile eines handgeschriebenen Briefes an ihren Vater veröffentlicht wurden. Im August 2018 hatte sie diesen an Thomas Markle (76) geschickt. Prinz Harrys (36) Ehefrau forderte vor Gericht Schadensersatz wegen Missbrauchs privater Informationen, Urheberrechtsverletzung und Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz - und bekam in den meisten Fällen Recht zugesprochen.