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Techniker-Krankenkasse sieht Auswirkungen auf Herzinfarktrate belegt, Experten zweifeln.

Stuttgart - Seit 2007 müssen Raucher Einschränkungen in Gaststätten hinnehmen. Dass dies dem Wohl der nicht rauchenden Gäste und Angestellten dient, ist medizinisch unbestritten. Dennoch zweifeln Fachleute daran, dass sich der Erfolg schon jetzt messen lässt.

Die Techniker Krankenkasse (TK) verkündet zum Jahreswechsel eine frohe Botschaft: Die seit August 2007 geltenden Einschränkungen für das Rauchen in Gaststätten wirke sich bereits in der Gesundheitsstatistik aus. Das zeige sich in den rückläufigen Zahlen der Herzinfarkt-Toten im Land, sagte TK-Landeschef Andreas Vogt der Deutschen Presse-Agentur.

Als Beleg führt er die Daten des Statistischen Landesamts an. Danach starben im vergangenen Jahr 6578 Menschen an einem akuten Herzinfarkt. Im Jahr zuvor waren es 6677, im Jahr 2000 sogar 7496 gewesen. Insbesondere bei Frauen, so Vogt, verlaufe die Entwicklung positiv. Zwischen 2007 und 2009 sei bei Frauen ein Rückgang von sieben Prozent auf 2904 Herzinfarkt-Toten zu verzeichnen, während bei Männern die Zahl leicht anstieg.

Beim Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg, das sich vehement für einen rigorosen Nichtraucherschutz einsetzt, hält man eine solche Entwicklung für plausibel. "In internationalen Studien gibt es klare Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen dem Nichtraucherschutz und einem Rückgang der Herzinfarktzahlen", sagt Martina Pötschke-Langer, die Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention.

Das lasse sich sowohl in den USA, in Italien und in Schottland nachweisen. Dieser Zusammenhang werde auch deshalb vermutet, weil sich das Rauchverhalten mit Einführung eines Nichtraucherschutzgesetzes insgesamt ändert. Anders gesagt: Raucher greifen seltener zum Glimmstengel, wenn ihnen die Gelegenheit dazu fehlt. Außerdem sinkt die soziale Akzeptanz dieser Sucht.

Sterberate allein reicht nicht aus, um einen Trend zu belegen

Trotzdem hat die renommierte Ärztin erhebliche Zweifel an der Aussagekraft der dürren Daten: "Daraus die Wirksamkeit des Gesetzes abzuleiten, halte ich für mutig." Solche Folgerung ließen sich nämlich nur über längere Zeiträume beobachten - etwa zwischen den Jahren 2000 und 2010.

Die Sterberate allein reiche außerdem nicht aus, um einen Trend zu belegen: "Man muss sich auch anschauen, wie viele Herzinfarkte überhaupt registriert wurden." Auch das gesellschaftliche Rauchverhalten insgesamt sollte in die Berechnung einfließen - und das sei bis zur letzten Erhebung 2009 rückläufig gewesen. Kurzum: "Zwei Eckdaten reichen für eine solche Aussage nicht aus, doch der Schluss an sich ist logisch."

Um den Zusammenhang mit Krebserkrankungen statistisch belegen zu können, dauert es dem Forschungszentrum zufolge noch länger. Erst nach zehn bis 20 Jahren, so Pötschke-Langer, ließen sich Veränderungen feststellen. Aber auch hier seien positive Effekte zu erwarten.

In Baden--Württemberg ist seit 1. August 2007 das Rauchen in Schulen, Jugendhäusern, Behörden, Krankenhäusern, Gaststätten und Diskotheken untersagt. Allerdings gibt es mehrere Ausnahmen. Seit März 2009 darf zum Beispiel in Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmeter Fläche auch dann geraucht werden, wenn kein abgetrennter Nebenraum vorhanden ist.

Allerdings dürfen nur kalte, einfache Speisen angeboten werden, und Zutritt haben nur Personen über 18 Jahre. Außerdem muss der Wirt seine Kneipe am Eingang deutlich sichtbar als Rauchergaststätten kennzeichnen.

Diese Änderung war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht der Klage eines Gaststätten- und eines Diskothekenbetreibers stattgegeben hat. Die Vorschriften wurden daraufhin entschärft.