Die Musikschulen tasten nicht nur nach schönen Tönen, sondern auch nach einer Regelung für ihre Honorarlehrkräfte. Foto: privat

Musikschulen müssen Lehrerinnen und Lehrer fest anstellen: Ein Urteil des Bundessozialgerichts lässt Unterricht auf Honorarbasis nicht mehr zu. Das führt zu Kostensteigerungen. Esslingen, Aichwald und Ostfildern sind nicht betroffen, aber Filderstadt und einige kleinere Musikschulen.

Ein Gespenst geht um in der Musikschullandschaft – das Gespenst der Scheinselbstständigkeit. Wie es sich gehört, folgt der Gespensterjäger auf dem Fuß in Gestalt der Sozialrechtsprechung. Das Bundessozialgericht fällte im Sommer 2022 das sogenannte Herrenberg-Urteil, dessen Folgewirkungen zwei Jahre später in vollem Gange sind. Im Kern geht es um die Feststellung des Gerichts, dass es innerhalb der Strukturen einer Musikschule mit festen Unterrichtsräumen und -zeiten keine wirkliche Selbstständigkeit der dort arbeitenden Lehrkräfte gebe. Kurz gesagt: Nur die Festanstellung mit Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge ist rechtlich auf der sicheren Seite. Nicht aber die Unterrichtstätigkeit auf Honorarbasis, wie sie früher weit verbreiteter Usus war und heute vor allem an kleineren Musikschulen noch praktiziert wird. Sie birgt das Risiko, dass von den Sozialversicherungsträgern Nachzahlungen für rückwirkend bis zu vier Jahre eingefordert werden können, erklärt Heinrich Korthöber, Leiter der Geschäftsstelle des Landesverbands der Musikschulen. Da die Musikschulen in diesen Fällen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil tragen müssen – rund 45 Prozent der Honorarsummen –, kommen unter Umständen nicht mehr zu finanzierende Beträge zusammen.

 

Eine ganze Gespensterhorde spukt also durchs Reich der schönen Töne. Esslingen graust es davor nicht, denn an der Musikschule gibt es nur Festanstellungen, sagt deren Leiter Jochen Volle. Ebenso in Aichwald, teilt Musikschulleiterin Andrea Lips mit. Sie sagt aber auch: „Wenn meine Vorgängerinnen das nicht geregelt hätten, würden wir jetzt vielleicht in die Insolvenz laufen. Oder die Gemeinde müsste mehr Geld zuschießen.“

Bis zu 30 Prozent mehr Lohnnebenkosten

Zum Nulltarif ist die Umstellung von Honorar auf Festanstellung nicht zu haben. Das zu berappende Plus an Lohnnebenkosten wird in der Branche auf mindestens 20, eher 30 Prozent geschätzt. Die 12,5 Prozent Landeszuschuss zu den Personalkosten steigen zwar proportional mit, ändern aber nichts an der sich auftuenden Lücke, sagt Korthöber, der von einem „finanziellen Kraftakt“ für Musikschulen mit vielen Honorarkräften spricht. Und weil in den Gemeinderäten derzeit eher die Wut über den verlorenen Groschen als die spendable Kreuzer-Sonate gespielt wird, muss der Musikschulchor eher den „Money Blues“ als „Seid umschlungen, Millionen!“ anstimmen. Fehlbeträge aufgrund veränderter Anstellungsverhältnisse dürften wohl oder übel durch Erhöhung der Unterrichtsgebühren an die Eltern oder die erwachsenen Schüler weitergegeben werden. So die Befürchtung nicht nur des Verbands, sondern auch in Lenningen, wo fast nur Honorarkräfte unterrichten, oder in Unterensingen. Dort arbeiten laut Musikschulleiterin Conny Rißler von 18 Lehrkräften zwar nur vier auf Honorarbasis, die aber „auf eigenen Wunsch“, wie sie betont. „Sie haben bei uns kleine Deputate, sind bei anderen Musikschulen angestellt, geben Konzerte oder Privatunterricht.“ Aus Rißlers Sicht schränkt das Urteil die Flexibilität beider Seiten ein: die der Musiklehrerinnen und -lehrer, von denen viele die unterrichtende mit einer freiberuflichen künstlerischen Tätigkeit verbinden. Und die der Musikschulen, denen es, so auch der Verband, gerade im ländlichen Raum mit vielen Unterrichtsorten erschwert werde, zeitnah auf Nachfrageentwicklungen zu reagieren.

„Urteil ist hilfreich, aber zu strikt“

Der Ostfilderner Musikschulleiter Marcus Borchert sagt, das Urteil sei „hilfreich, aber zu strikt. Es wird zuviel über einen Kamm geschert.“ Das Ziel, die „leeren Sozialkassen zu füllen“, nehme zu wenig Rücksicht auf die Belange der Musikschulen und ihres Lehrpersonals. In Schwierigkeiten geraten könnten vor allem kleinere Einrichtungen im ländlichen Raum. Ostfildern selbst, wo Musikschullehrer 2020 eine Protestinitiative gegen Honorarbeschäftigung starteten, ist in dem Punkt mittlerweile in der Liga von Esslingen und Aichwald angekommen: Laut Borchert gibt es momentan noch einige wenige Honorarverträge, ab September nur noch Festanstellungen.

In Filderstadt ist man noch nicht so weit. Knapp 50 Prozent der Musikschullehrerinnen und -lehrer arbeiten auf Honorarbasis, sagt Ignazio Ceffalia, Leiter des städtischen Personalamts. Was aus ihren Anstellungsverhältnissen wird, ist noch unklar: „Wir prüfen aktuell, wie wir mit dem Thema umgehen.“ Ceffalia sieht neben dem finanziellen noch das anderes Problem: „Einige Honorarkräfte wollen keine Festanstellung. Wenn die bei uns aufhören, können wir die Lücken möglicherweise nicht schließen.“

Lehrkräftemangel bei steigender Nachfrage

Auch der Esslinger Musikschulleiter Volle verweist auf den Fachkräftemangel, der die Institutionen ebenso treffe wie andere Branchen – bei steigender Nachfrage: „Wir haben Wartelisten und mehr Schüler als vor Corona.“ Nur zieht Volle ein anderes Fazit daraus: „Wir brauchen attraktive Arbeitsbedingungen, und dazu gehört die Festanstellung.“

Das Herrenberg-Urteil

Fall
 Das sogenannte Herrenberg-Urteil hat seinen Namen von einem Fall an der Musikschule in Herrenberg: Eine seit Jahren dort tätige Klavierpädagogin zog mit einer Revisionsklage auf Festanstellung vor das Bundessozialgericht und bekam dort am 28. Juni 2022 letztinstanzlich Recht. Tenor: Mangels „unternehmerischer Freiheit“ aufgrund der Eingliederung in den Unterrichtsbetrieb der Musikschule handle es sich um Scheinselbstständigkeit, aus der sich der Anspruch auf Festanstellung samt Sozialversicherungspflicht ergebe.

Folge
 Laut Landesverband der Musikschulen ist durch das Urteil keine grundsätzlich neue, aber eine „präzisierte“ Rechtslage entstanden. Sozialversicherungsträger könnten Beitragsnachzahlung dadurch einfacher durchsetzen, Klagen dagegen seien weitgehend chancenlos. Baden-Württemberg, so der Verband, sei dank einer bisher schon hohen Festanstellungsquote von fast 80 Prozent der Lehrkräfte an Musikschulen weniger betroffen als andere Bundesländer.