Die Witwe von Helmut Kohl hat vor Gericht einen Teilerfolg erzielt. (Symbolfoto) Foto: dpa/Peter Steffen

Teilerfolg für die Witwe des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl: Im Rechtsstreit gegen dessen Ghostwriter hat des Landgericht Köln entschieden, dass der Autor Textpassagen aus seinem 2014 erschienenen Buch nicht mehr verbreiten darf.

Köln - Die Witwe des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl hat im Rechtsstreit gegen dessen Ghostwriter einen neuen Teilerfolg erzielt. Der Autor Heribert Schwan darf zahlreiche weitere Textpassagen aus seinem 2014 erschienenen Buch „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“ nicht mehr verbreiten. Das entschied das Kölner Landgericht am Mittwoch. Ansprüche gegen den Buchverlag Random House hat Maike Kohl-Richter laut Urteil dagegen nicht.

Zudem muss Schwan Auskunft über seine durch den Bestseller erzielten Einnahmen erteilen. Auf Grundlage dieser Summe könnte Maike Kohl-Richter dann gegebenenfalls auf Schadenersatz klagen. Nach Auffassung des Gerichts ging Helmut Kohl (1930-2017) davon aus, dass Schwan seine Äußerungen vertraulich behandeln würde. Die Zeugenvernehmung in der Verhandlung habe nichts anderes ergeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In einem früheren Urteil hatte das Oberlandesgericht (OLG) Köln in zweiter Instanz bereits das Verbot von 116 Textstellen aus dem Buch bestätigt und „eine Fülle von Fehlzitaten und Kontextverfälschungen“ kritisiert.