Wer zu spät kommt, den bestraft – wenn es blöd läuft – die Müllabfuhr. Foto: Rudel/Archiv

Was passiert mit Abfall, wenn jemand stirbt? Die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreis Ludwigsburg hat ein ordentliches System – eigentlich. Tatsächlich hat es aber Tücken.

Ludwigsburg - Bei Toten verliert das Ludwigsburger Landratsamt keine Zeit. Kaum dass ein Bürger des Kreises aus dem Leben geschieden ist, scheidet er auch aus der Riege der Abfallgebührenzahler aus. Ordnung muss sein. Weil aber dieser Vorgang nicht nur ungeahnt schnell vonstatten geht, sondern von den Hinterbliebenen meist auch unbemerkt, kann er zu ziemlich großer Unordnung führen. Wie beinahe im Fall von Heinz Summ, dessen richtiger Name in Wirklichkeit anders lautet.

Der Müllbürger wird im Todesfall schnell eliminiert

Zwei Wochen nachdem sein Vater gestorben war, hat Heinz Summ über die Homepage der kreiseigenen Abfallverwertungsgesellschaft AVL den väterlichen Sperrmüll angemeldet. Als nach einer Woche keine Rückmeldung da war, hakte er telefonisch nach – und erfuhr: Der Müllbürger Summ senior ist mitsamt seinem Buchungszeichen bereits aus der Datei gelöscht, eine Sperrmüllabholung darum nicht mehr möglich. „Das hat sich komisch angefühlt“, sagt Heinz Summ, der bis dahin dachte, er habe sein Elternhaus relativ schnell ausgeräumt. Möglich war das jedoch nur, weil er nach dem Tod der Mutter im Jahr zuvor bereits viel entsorgt hatte.

Das ist alles ganz logisch, erklärt sinngemäß das Landratsamt. Die AVL wird von den Einwohnermeldeämtern quasi in Echtzeit über Todesfälle, wie auch über Umzüge, informiert. Weil die Datenübermittlung so zügig ablaufe, können die Abfallgebühren äußerst exakt berechnet werden. Wird, zum Beispiel, aus einem Einpersonenhaushalt ein Zweipersonenhaushalt, wird umgehend die Jahresgebühr erhöht. Respektive gesenkt, wenn sich ein Hausstand verkleinert. Eine korrekte Behandlung in allen Lebenslagen.

Alternativen sind sehr teuer

Andererseits aber, wenn man Heinz Summ hört, ist das alles ganz unpraktisch. Wenn nämlich der bisherige Abfallentsorger von heute auf morgen nicht mehr zuständig ist, wie soll man dann all die Sachen entsorgen, die am Ende eines Lebens übrig sind? Die kostenlose Abgabe auf einen der AVL-Wertstoffhöfe ist nicht mehr möglich, da mit dem Tod auch die benötigte Wertstoffhof-Karte entwertet wird. Und das Anheuern eines professionellen Entrümplers ist teuer. In seinem Fall, hat Heinz Summ recherchiert, hätte er mit 600 Euro pro Zimmer rechnen müssen. „Ich befürchte, dass dieses Prozedere für manche Angehörige eine ziemliche Überraschung ist.“

Zumal es ein in der Region Stuttgart einzigartiges Prozedere ist. Im Kreis Böblingen zum Beispiel wird der Sperrmüll – gegen die Bezahlung von 20 Euro – abgeholt, solange das Gebäude besteht, in dem er anfiel. So ähnlich verhält es sich im Landkreis Esslingen und in der Stadt Stuttgart: So lange ein Grundstück an die Abfallentsorgung angeschlossen ist, wird bis zu zweimal im Jahr kostenlos Sperrmüll abgeholt. Abgemeldet werden Mülleimer allenfalls von Hinterbliebenen. Einen Austausch mit den Einwohnermeldeämtern gibt es nicht.

Andere Kreise, andere Regeln

Im Rems-Murr-Kreis gibt es diesen Austausch zwar, trotzdem müssen Angehörige nicht in Ausräumstress geraten. Der Sperrmüll kann auch noch einige Monate später angemeldet werden. Eine exakte Frist gebe es nicht, erklärt eine Sprecherin. „Man redet mit den Leuten.“ Und im Kreis Göppingen, wo ebenfalls die Einwohnermeldeämter ihre Daten an den Abfallwirtschaftsbetrieb übermitteln, erhält jeder Haushalt mit dem Gebührenbescheid eine Sperrmüllkarte. Sie ist über den Tod des so genannten Gebührenschuldners hinaus gültig und übertragbar.

Den Sperrmüll von Heinz Summs Vater im Kreis Ludwigsburg hat letztlich doch noch die AVL abgeholt. Wie sich nach längerem Hin und Her herausgestellt hatte, gewährt die Abfallgesellschaft ihren Kunden eine Kulanzfrist. Diese „Härtefallregelung“ macht möglich, dass Angehörige bis zu drei Monate nach dem Todesfall Sperrmüll anmelden können. Damit komme man den Kunden sehr entgegen, meint ein Sprecher des Landratsamtes. Aus den Nachbarkreisen sei keine derartig großzügige Praxis bekannt.