Muss ich als Mieter im Winter meine Wohnung heizen? Foto: Marco de Benedictis / shutterstock.com

In diesem Artikel erklären wir, ob es für Mieter eine Heizpflicht gibt, welche Regeln der Vermieter beachten muss und welche Folgen bei falschem Heizen auftreten können.

Die Heizkosten gehören zum größten Anteil der verursachten Nebenkosten in privaten Haushalten (1). Angesichts der steigenden Preise für Strom und Gas fragen sich viele: Wie kann ich meine Heizkosten im Winter geringhalten? Kann ich die Heizung komplett abstellen, wenn ich verreise? Ob der Verzicht auf das Heizen im Winter erlaubt ist und was Sie sonst noch alles zur Thematik wissen sollten, erfahren Sie hier.

Wann und wie viel muss ein Mieter heizen?

Zunächst einmal ist der Mieter nicht verpflichtet, die Wohnung zu beheizen (2). Allerdings hat auch der Mieter seine Pflichten, darunter fällt unter anderem auch, dass keine Kälteschäden (meist Schimmelbildung) entstehen dürfen. Entsteht ein solcher Schaden, muss der Mieter dafür haften. Wie hoch der Schaden ausfällt, hängt vom Schimmelbefall ab.

Kälteschäden – Schimmelbefall bei zu kühler Wohnung

Wer schlecht heizt und / oder zu wenig lüftet, der kann schnell ein Schimmelproblem in der Wohnung bekommen. Beispielsweise machen viele den gleichen Fehler: Es wird tagsüber beim Heizen gespart, wenig gelüftet und abends dafür die Heizung ordentlich aufgedreht. Die Feuchtigkeit kann sich daraufhin in der Raumluft als Schimmel niederschlagen. 

Wie heize ich am effizientesten und wie kann Schimmel vermieden werden?

Manchmal sind es schon einfache Gewohnheiten, die sowohl die Heizkosten als auch den Wärmeverlust senken und auch die Schimmelbildung vorbeugen können. Was Sie laut Deutschem Mieterbund (DMB) beim Heizen beachten können, haben wir für Sie kurz und knapp zusammengefasst:

  • Fenster nicht dauerkippen: Hier kann bis zu 200 Euro pro Heizsaison gespart werden.
  • Räume nicht über oder unterheizen: Die optimale Raumtemperatur beträgt im Wohnzimmer 20 °C bis 22 °C, in der Küche 18 °C - 20 °C, im Schlafzimmer 16 °C bis 18 °C und im Badezimmer maximal 23 °C. Reduzieren Sie die Temperatur nur um 1 °C, so sparen Sie schon 6 % der Heizenergie.
  • Vor dem Lüften die Heizung abstellen und mehrmals täglich kurz und kräftig lüften.
  • Keine Möbel oder Gardinen vor der Heizung: Hierbei können 15 % der abgegebenen Wärme verloren gehen.
  • Breite Ritzen an Fenstern und Türen abdichten (auf Amazon kaufen / ANZEIGE).
  • Nicht per Steckdose heizen: Heizungslüfter und dezentrale Elektroöfen nur im Notfall benutzen. Diese Geräte kosten am meisten Geld.
  • Programmierbare Heizkörperthermostate (auf Amazon kaufen / ANZEIGE): sorgen für eine automatische Absenkung der Temperatur, wenn Räume nicht benutzt werden. Die Erhöhung beziehungsweise Absenkung kann individuell eingestellt werden. Das hilft Ihnen beispielsweise auch, wenn Sie im Winter im Urlaub sind.
  • Dämmplatten / flexible Dämmfolien hinter der Heizung anbringen: Die Wände sind hinter den Heizungen oft dünner.

Was Sie sonst noch beachten können, finden Sie hier: Richtig heizen – Die 12 effizientesten Tipps.

Wann muss der Vermieter heizen?

Vermieter müssen laut dem DMB in der Heizperiode (in der Regel vom 01. Oktober bis 30. April) sicherstellen, dass die zentrale Heizungsanlage so eingestellt ist, dass in der Wohnung eine Mindesttemperatur zwischen 20 °C und 22 °C erreicht werden kann. In der Nacht zwischen 23 Uhr / bzw. 0 Uhr und 6 Uhr am Folgetag reichen auch 18 °C aus.

Was passiert, wenn die Mindesttemperatur vom Vermieter nicht eingehalten wird?

Sollte der Vermieter seinen Pflichten nicht nachgehen, liegt ein Wohnungsmangel vor. Dementsprechend ist der Vermieter verpflichtet, den Mangel in den Griff zu kriegen. Sollte dies nicht geschehen, kann der Mieter eine Mietminderung einreichen, das heißt: weniger Miete zahlen. Wenn die Heizung im Winter bei Minusgraden komplett ausfällt, kann laut DMB bei einer durchgängigen Raumtemperatur von 14 °C eine Mietminderung von 100 % erfolgen. Wird die Wohnung nur noch maximal 18 °C warm, kann die Miete bis zu 20 % gekürzt werden. Je nach Einzelfall variieren die Werte zwischen 5 % und 40 % / 50 % (3). Bleibt die Wohnung auf Dauer kalt, können auch gesundheitliche Schäden entstehen. In diesem Fall ist der Mieter auch berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Wenn im Mietvertrag extra Klauseln enthalten sind, die dem Mieter schaden können (z.B. dass eine Temperatur von 18 Grad °C zwischen 08 Uhr und 21 Uhr ausreichen soll), sind diese unwirksam.

Was passiert, wenn das warme Wasser ausfällt?

Wenn die Warmwasserversorgung ausfällt, bedeutet das laut DMB ebenfalls ein Wohnungsmangel, weswegen auch hier eine Mietminderung eingereicht werden kann. Liegt eine mangelhafte Warmwasserversorgung vor (Mindesttemperatur zwischen 40 °C und 50 °C), gilt Gleiches.