Unter bestimmten Bedingungen muss man in Stuttgart einen Befreiungsantrag stellen, wenn man eine Wärmepumpe installieren will. Die Verantwortlichen erklären die Regeln.
Theoretisch können Wärmepumpen in Stuttgart ohne Genehmigung des Baurechtsamts auf dem eigenen Grundstück aufgestellt werden. Praktisch gibt es Einschränkungen, auf die führende Köpfe in der Verwaltung nun bei der Sitzung des Ausschusses für Klima und Umwelt hingewiesen haben. Für Stuttgarter Hausbesitzer soll es zeitnah einen Info-Flyer geben.
Wann muss das Stuttgarter Baurechtsamt beteiligt werden?
Liegt ein Bebauungsplan vor oder soll die Wärmepumpe außerhalb des Baufensters installiert werden, muss man einen Befreiungsantrag beim Baurechtsamts stellen. Das gelte auch für andere Bauwerke wie Garagen oder Schuppen. Die Prüfung, ob es eine Befreiung brauche oder nicht, obliege dem Eigentümer selbst, sagt der Baubürgermeister Peter Pätzold.
„In großen Teilen des Stadtgebiets gibt es da keine Probleme“, sagt Kirsten Rickes, die Leiterin des Baurechtsamts. Vor allem in der Stuttgarter Innenstadt dürfte dies aber ein Thema sein, denn hier ist die Stadt auf engstem Raum gebaut. Wie viele Menschen eine Wärmepumpe ohne Befreiung installiert haben, ist logischerweise unbekannt. „Wir gehen natürlich nicht rum und kontrollieren Wärmepumpen“, sagt Rickes. Es gehe aber letztlich um Rechtssicherheit, sollte sich beispielsweise der Nachbar beschweren. In Stuttgart sei das aber bisher noch nicht vorgekommen.
Welche Nachweise verlangt die Stadt Stuttgart?
Den Befreiungsantrag müsse man online stellen, sagt Kirsten Rickes. Momentan noch bei ServiceBW, von Juli an dann beim virtuellen Bauamt. Die Stadt verlangt folgende Angaben:
- Lageplanskizze im Maßstab 1:500 auf Grundlage eines aktuellen Liegenschaftskatasterauszugs
- Darstellung des Baugrundstücks (Grundstück nach dem Grundbuch) mit violetter Bandierung
- Darstellung der Bebauungsplanfestsetzungen
- Darstellung der bestehenden Gebäude in Grau, Darstellung der Wärmepumpe in vollflächig Rot
- Bemaßung der Wärmepumpe
- Bemaßung der Abstände von der Wärmepumpe zu den Nachbargebäuden
„Man braucht dafür keinen Architekten“, sagt Rickes. Entweder man „vermaße“ und zeichne das selbst oder, wenn man sich das nicht zutraue, solle man den Installateur bitten. Die fällige Gebühr der Stadt liege bei rund 300 Euro. Nach zwei bis drei Monaten habe man die Befreiung in der Regel.
Was gilt bei Wand-Wärmepumpen in Stuttgart?
Eine Wärmepumpe, die an der Wand hängt, hat einen anderen Status als ein Außengerät auf dem Boden. Treten sie nicht mehr als anderthalb Meter von der Gebäudewand hervor, werden sie als „untergeordnete Bauteile“ kategorisiert. Das werde in der Regel eingehalten, sagte Baubürgermeister Pätzold unserer Redaktion bereits im Januar. Dennoch muss ein Abstand von mindestens zwei Metern zur Grundstücksgrenze eingehalten werden.
In den Innenstadtgebieten dürfte dies zur Herausforderung werden. „Daran scheitert in den dicht bebauten Innenstadtbereichen, zum Beispiel in Stuttgart-West, dann in der Regel die Anbringung im Bauwich zwischen zwei Gebäuden“, sagte Pätzold im Januar.
Worauf ist beim Abstand zu achten?
Dass Abstände eingehalten werden müssen, hat mit der Akustik der Wärmepumpen zu tun. Grundlage sei die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, kurz TA Lärm, sagt Andreas Neft, der Leiter des Amts für Umweltschutz. „Bislang haben wir für jeden Fall, der uns erreicht hat, eine Lösung gefunden.“ Beispielsweise durch einen anderen Ort oder sogenannte lärmmindernde Maßnahmen.