Nachdem der Oberbürgermeister von Düsseldorf in den Streit um ein Tour-Plakat von Schlagerstar Heino eingegriffen hat, soll dieses nun aufgehängt werden.

Der Zoff in Düsseldorf um das Tour-Plakat von Schlagerstar Heino (82, "Blau blüht der Enzian") scheint ein vorläufiges Ende gefunden zu haben. Nachdem sich Dr. Stephan Keller (50), Oberbürgermeister der Stadt am Rhein, in den Streit eingeschaltet hat, wird das Plakat des Anstoßes nun aufgehängt.

In eine "ungemütliche Ecke" gerückt

Was war passiert? Michael Becker (55), Intendant des Düsseldorfer Konzerthauses "Tonhalle", hatte sich geweigert, Plakate für den Auftritt Heinos aufzuhängen und diesen zu bewerben. Auf dem Plakat ist der Sänger vor einer deutschen Flagge zu sehen. Der Untertitel der eigentlich als "Heino goes Klassik" angekündigten Veranstaltung: "Ein deutscher Liederabend".

Becker begründete seine Weigerung gegenüber der "Bild"-Zeitung damit, dass sich Heino mit der Zeile "Ein deutscher Liederabend" in eine "ungemütliche Ecke" rücke. Außerdem sei der Titel "fachlich und politisch nicht korrekt gewählt". Der korrekte Terminus für die ausgewählten Stücke sei "deutsches Lied". "Hier wäre der Titel 'Heino - ein Liederabend' oder 'Heino singt deutsches Lied' korrekt und unproblematisch", erklärte Becker weiter.

"Sprachliche Ungenauigkeit"

Deutlich weniger problematisch sieht es offenbar Oberbürgermeister Keller: "Ich sehe in dem Plakat keinerlei nationalistische oder ähnliche Tendenzen und teile die Kritik daran nicht", sagte der Politiker zu "Bild". Die "sprachliche Ungenauigkeit" sehe er, wenn überhaupt, nur als "marginal" an. Und weiter: "Insofern haben der Intendant der Tonhalle und ich besprochen, dass das Tournee-Plakat aufgehängt wird." Außerdem versprach Keller, das Gespräch mit Heino zu suchen.

Und Becker? Der Intendant erneuerte seine Kritik und sagte zu "Bild": "Ich unterstelle, dass diese Formulierung sehr wohl und ohne Not sehr subtil Menschen ansprechen kann, deren Einstellung von der städtischen Richtlinie durchaus berührt würde." Darin heißt es, dass städtische Räume "kein Ort für Hetze" seien und daher nicht Veranstaltungen unter anderem mit rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Inhalten zur Verfügung gestellt werden dürfen.