Weihnachten im Büro verbringen? Die Gesetzeslage rund um Weihnachten und die Weihnachtsfeiertage ist klar. Foto: Shutterstock/ VK Studio

Vor Weihnachten entsteht jährlich Verwirrung in den Köpfen mancher Arbeitnehmer. Wer an Weihnachten arbeiten muss, ob man Urlaub beantragen muss und welche Zuschläge Arbeitende erwarten, gibt es hier im Überblick.

Die Weihnachtsfeiertage rücken näher und das Jahresende naht. Arbeitnehmer planen ihre letzten Urlaubstage und stoßen häufig auf eine Überraschung. Denn längst nicht allen Arbeitnehmern ist die Urlaubsregelung und Feiertagsregelung über Weihnachten und Silvester klar. Wann muss man an Weihnachten arbeiten und wie lange? Und welche Tage sind gesetzliche Feiertage?

Ist der 24.Dezember ein normaler Arbeitstag?

Ja. Der 24. Dezember ist in Deutschland kein gesetzlicher Feiertag und somit ein ganz normaler Arbeitstag wie jeder andere. So müssen zahlreiche Arbeitnehmer Urlaub einreichen, wenn sie den 24. Dezember bereits mit Vorbereitungen fürs Weihnachtessen verbringen oder für die Anreise zur Familie benötigen. Doch auch von dieser Regelung gibt es Ausnahmen:

Manche Arbeitsverträge oder auch Tarifverträge sehen sowohl den 24. Dezember als auch den 31. Dezember als einen halben Urlaubstag an. Zahlreiche Geschäfte sind bis 14 Uhr geöffnet und schließen im Anschluss. So gewähren viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern für Weihnachten und Silvester jeweils einen halben Tag Urlaub. Manche Arbeitgeber schenken ihren Mitarbeitern sogar einen ganzen Tag Urlaub. Solche Urlaubsregelungen für Weihnachten und Silvester sind jedoch freiwillig und nicht gesetzlich verpflichtend.

Heiligabend als „Stiller Tag“. Diese Regelung einzelner Bundesländer kann vor allem für Handwerker relevant sein. Gilt der 24. Dezember als Stiller Tag, so müssen lärmende Arbeiten gegen Nachmittag spätestens eingestellt werden. Demnach erhalten Handwerker dann per Gesetz einen halben oder ganzen Tag Urlaub.

Wer muss an Heiligabend arbeiten?

Wichtig ist, dass sowohl an Weihnachten als auch an Silvester in puncto Urlaubsregelung das „gleiche Recht für alle“ gilt. Ist für diese Tage also ein ganzer Arbeitstag vorgesehen und der Chef schickt die arbeitenden Mitarbeiter nach einem halben Tag nach Hause, so kann auch den Mitarbeitern, die Urlaub genommen haben nur ein halber Tag Urlaub berechnet werden.

Dann gibt es noch den Sonderfall der betrieblichen Übung. Dieser besagt, dass ein Arbeitgeber, der seinen Mitarbeitern in drei aufeinanderfolgenden Jahren einen ganzen oder halben Tag Urlaub für Weihnachten und/oder Silvester gewährt hat, ohne auf eine Ausnahmeregelung oder Übergangsregelung hinzuweisen, auch in folgenden Jahren eine solche Regelung anbieten muss. Möchte der Arbeitgeber diese Entwicklung verhindern, muss er seine Mitarbeitenden ausdrücklich auf die Freiwilligkeit und zeitliche Beschränkung dieser Regelung aufmerksam machen. Anderenfalls können diese auf der Basis der „Betrieblichen Übung“ ihr Recht auf Urlaub an Weihnachten einklagen.

Wer darf an gesetzlichen Feiertagen arbeiten?

Grundsätzlich ist die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen nach Paragraph zehn des Arbeitszeitgesetzes untersagt. Einige Berufsgruppen sind per Gesetz von dem Beschäftigungsverbot an Feiertagen befreit. Hierzu zählen beispielsweise Arbeitende, die im Notdienst arbeiten, wie beispielsweise medizinisches Personal, Polizei und Feuerwehr, Schlüsseldienste. Auch Bäckereien und Konditoreien haben eine Ausnahmeregelung. Für Handwerksbetriebe ist Paragraph zehn Abschnitt eins des Arbeitszeitgesetzes relevant. Insgesamt sind 16 Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot im Arbeitszeitgesetzt genannt.

Wie viel Zuschlag gibt es an Weihnachten?

Ob für Weihnachten Zuschläge gezahlt werden, liegt in der Hand des Arbeitgebers. Es gibt keine einheitliche gesetzliche Regelung, die es vorschreibt, dass Arbeitnehmer an Weihnachten einen Zuschlag für ihre Arbeit bekommen müssen. Muss ein Arbeitnehmer an einem Feiertag arbeiten, hat er jedoch Anspruch auf einen Ersatzruhetag. Trotzdem zahlen einige Betriebe ihren Mitarbeitenden einen Weihnachtszuschlag, wenn diese an den Weihnachtsfeiertagen arbeiten. Hier gilt es jedoch zu beachten, dass sich das nur auf die gesetzlichen Feiertage, also den 25. Und 26. Dezember bezieht und nicht auf den Heiligabend oder Silvester.

Solche Zuschläge sind steuerfrei. Sind sie an anderen Feiertagen mit bis zu 125 Prozent des Grundlohns steuerfrei, so beläuft sich der Satz am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag auf 150 Prozent von einem Grundlohn der maximal bei 50 Euro in der Stunde liegen darf.

Muss der Arbeitgeber Urlaub in der Vorweihnachtszeit genehmigen?

Nein. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Urlaubswünsche seiner Mitarbeiter zu berücksichtigen, jedoch nur so lange dem keine betrieblichen Belange entgegenstehen. Gerade in der Vorweihnachtszeit sehen zahlreiche Arbeitgeber ein steigendes Arbeitsaufkommen, weshalb betriebliche Belange oft über die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer gestellt werden.

Ist der 30. Dezember ein normaler Arbeitstag?

Wie bereits zuvor erwähnt, ist auch der 30. Dezember, ebenso wie Weihnachten, ein ganz normaler Arbeitstag. Deshalb müssen Arbeitnehmer auch an diesem Tag regulär einen ganzen Urlaubstag beantragen. Andere Regelungen gründen auf Kulanz des Arbeitgebers und sind freiwillig.


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