Vater des Winnender Amokschützen klagt gegen psychiatrische Klinik. Foto: dpa-Zentralbild

Der Vater des Winnender Amokschützen Tim K. klagt jetzt gegen die Psychiatrie am Weissenhof. Erster Verhandlungstag am Heilbronner Landgericht wird voraussichtlich noch in diesem Frühjahr sein

Heilbronn/Winnenden - Das Klinikum am Weissenhof in Weinsberg (Kreis Heilbronn) muss sich vor dem Heilbronner Landgericht für seine Arbeit rechtfertigen: Der Vater von Tim K., dem Amokläufers von Winnenden und Wendlingen, wirft dem Zentrum für Psychiatrie vor, seinen damals 17-jähriger Sohn nicht richtig behandelt zu haben. Falls er den Rechtsstreit gewinne, werde er das Geld den Opfern zugute kommen lassen, verspricht der Mann, der vor zwei Jahren selbst wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist. Der Vater von Tim K. hatte seine großkalibrige Pistole, die spätere Tatwaffe beim Winnnender Amoklauf vor knapp sechs Jahren, in einem unverschlossenen Wäscheschrank aufbewahrt.

Der neuerliche Rechtsstreit mit Bezug auf das Geschehen am 11. März 2009 wird demnächst öffentlich verhandelt. „Der genaue Termin steht noch nicht fest, wird aber mit Sicherheit noch im Frühjahr sein“, sagte jetzt ein Sprecher des Heilbronner Landgerichts.

Vorwurf: Mangelnde Aufklärung über Zustand des Sohnes

Der Vater wirft der Landesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie vor, die behandelnden Ärzte hätten es versäumt, ihn und seine Frau richtig über den Zustand ihres Sohnes aufzuklären. Minderjährige dürfen laut dem Gesetz psychiatrisch nur von Fachärzten behandelt werden. Die Eltern hatten den 17-Jährigen dort untersuchen lassen, weil dieser geklagt hatte, mit ihm stimme etwas psychisch nicht. Während der ambulanten Behandlung habe Tim K. gegenüber Therapeuten von Hass und von Tötungsfantasien berichtet, argumentiert der Kläger. Die Ärzte hätten auch prüfen müssen, ob eine Eigen- und Fremdgefährdung vorliege.

Zu diesen Fragen gab das Landgericht Heilbronn bereits im Jahr 2014 ein Gutachten bei dem renommierten Experten Helmut Remschmidt in Auftrag, das für den weiteren Verlauf des Prozesses entscheidend sein könnte. Dieses lag zwar bereits im vergangenen Herbst vor, über den Inhalt wurde aber bisher nichts bekannt. Die Parteien sollten zunächst Zeit bekommen, sich damit auseinanderzusetzen.

Eventuelle Entschädigung soll an die Opfer gehen

Der Vater, Jörg K., hat sich während der Zivilprozesse, die auf den Strafprozess folgten, als mittlerweile mittellos bezeichnet. Dennoch kündigte er an, er werde, sollte er vor Gericht gewinnen, das Geld den Opfern zugute kommen lassen. In der zivilrechtlichen Aufarbeitung des Amoklaufs, dem am damals 15 Menschen zum Opfer fielen, verurteilte im vergangenen Jahr die 15. Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts Jörg K. dazu, auch Kosten der Heilbehandlungen der Geschädigten zu begleichen, welche die Unfallkasse Baden-Württemberg übernommen hatte. Ein genauer Betrag ist damals nicht genannt worden. Dieser soll separaten festgelegt werden.

Der damals 17-jährige Tim K. hat in seiner früheren Schule, der Winnender Albertville-Realschule, im angrenzenden Schlosspark und schließlich in einem Wendlinger Autohaus 15 Menschen getötet und sich dann selbst erschossen. Außerdem verletzte er elf Menschen schwer.