Ein 70-Jähriger wurde am Mittwoch wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen schuldig gesprochen. Foto: dpa

War er von Fremdenhass getrieben oder hatte er betrunken einen Filmriss? Nach einer brutalen Messerattacke auf Flüchtlinge ergeht in Heilbronn das Urteil gegen einen 70-Jährigen. Für den Vorsitzenden Richter ist der Fall klar.

Heilbronn - Das Landgericht Heilbronn hat einen 70-Jährigen wegen der geplanten Tötung von Flüchtlingen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Mann wurde am Mittwoch wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen schuldig gesprochen. Der Deutsche hatte eingeräumt, am 17. Februar auf dem Marktplatz in Heilbronn mit einem Küchenmesser auf vier junge Männer eingestochen zu haben, die er für Asylbewerber hielt. (Az: 1 Ks 11 Js 5478/18) Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein damals 17 Jahre alter Afghane wurde dabei schwer verletzt, ein 25-jähriger Iraker und ein 19-jähriger Syrer leicht. Der vierte Attackierte wich drei Stichen aus und konnte unverletzt fliehen. Der Angeklagte hatte nach seiner Verhaftung gesagt, es sei ihm darum gegangen, ein Zeichen gegen die Flüchtlingspolitik in Deutschland zu setzen. Ein Gutachter bescheinigte dem während der Tat betrunkenen Mann verminderte Schuldfähigkeit.

Der in Kasachstan geborene Angeklagte hat familiäre Wurzeln in Württemberg

Auch Sicht des Vorsitzenden Richters Roland Kleinschroth war das nicht nur ein heimtückischer Angriff, sondern auch ein Akt, der sich gegen die Verfassung der Republik richtet. Der Angriff erfolgte hinterrücks. Man könne zwar hart in der Sache diskutieren, aber nichts rechtfertige eine Straftat gegen Menschenleben aus politischen Gründen, sagte Kleinschroth. „Das sind elementare Grundsätze. Wer dagegen handelt, bekämpft den Rechtsstaat.“

Zwar handele es sich bei dem Angreifer mitnichten um einen Extremisten. Der aus unterschiedlichen Gründen frustrierte Mann habe sich aber von Hetztiraden gegen Flüchtlinge manipulieren lassen.

Der 1947 in Kasachstan geborene Angeklagte hat familiäre Wurzeln in Württemberg und kam 1991 in die Bundesrepublik. Er selbst hatte sich während des Prozesses bei den drei Verletzten entschuldigt und jeweils 2000 Euro Schmerzensgeld gezahlt.

Die Verteidigerin hatte auf verminderte Schuldfähigkeit plädiert

Laut Gutachten hat der Angeklagte verschiedene Krankheiten, etwa Diabetes. Außerdem hatte er vor der Tat Medikamente genommen und dazu Alkohol getrunken. Das berücksichtigten die Richter bei der Urteilsfindung, wie Kleinschroth sagte. Für eine Schuldunfähigkeit reichte das aber nicht aus. So habe der 70-Jährige durchaus noch gewusst, was er macht. Er habe den spontanen Entschluss zu der Bluttat gefasst, das Messer aus seiner Heilbronner Wohnung geholt und die Männer gezielt von hinten angegriffen.

Die Verteidigerin hatte auf verminderte Schuldfähigkeit plädiert und eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert. Die Staatsanwaltschaft verlangte sieben Jahre Haft wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung.