Gibt es in Heidelberg bald eine Bettensteuer? Foto: dpa

Soll Heidelberg eine Übernachtungssteuer bekommen? Die vielen Touristen würden ordentlich Geld in die Stadtkasse spülen, das dringend gebraucht wird, wie die einen sagen. Die anderen lehnen die Steuer als Bürokratiemonster ab.

Heidelberg - Die Tourismushochburg Heidelberg diskutiert über die Einführung einer Bettensteuer. An diesem Donnerstag soll der Gemeinderat darüber abstimmen, ob Hotels und andere Unterkünfte künftig fünf Prozent des Übernachtungspreises als Steuer an die Stadt abtreten sollen. Geschäftsreisende wären ausgenommen. Die Grünen-Fraktion im Gemeinderat hatte einen entsprechenden Antrag eingereicht. Die Stadtverwaltung ist dagegen.

„Es würde zu viel Aufwand bedeuten für die Hotellerie und wegen des Verwaltungsaufwands auch eine finanzielle Belastung für die Betriebe“, sagte ein Stadtsprecher. Die Abgabe würde ab dem 1. Januar 2018 gelten.

Streit um den Nutzen

Aus Sicht der Heidelberger Grünen würde die Steuer die anfallenden Kosten fair auf mehreren Schultern verteilen. „Heidelberg gehört zu den beliebtesten Tourismuszielen in ganz Deutschland“, heißt es auf der Seite der Fraktion. „1,3 Millionen Übernachtungen pro Jahr bedeuten gleichzeitig eine Herausforderung für kommunale Infrastrukturen wie Straßenbahnen, Parkplätze oder Ordnungsdienste.“ Diese Leistungen müssten an die hohe Zahl von Besuchern angepasst werden und kosteten die Stadt Geld.

Ein von der IHK in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Bettensteuer nicht rechnet, weil sie hohen bürokratischen Aufwand bedeuten würde. Die Abgabe wäre demzufolge nicht empfehlenswert, sondern „geradezu schädlich für den Tourismusstandort Heidelberg“.

Bettensteuer im Südwesten kaum verbreitet

Die Grünen hingegen gehen davon aus, dass die Steuer den Tourismusstandort nicht schwäche und niemanden davon abhalte, die Stadt zu besuchen. Die Mehreinnahmen würden den Stadthaushalt der Fraktion zufolge um jährlich 1,2 Millionen Euro entlasten.

Die Bettensteuer ist in Baden-Württemberg wenig verbreitet. In Freiburg gilt sie seit Anfang 2014 - und ist auch dort umstritten. Hoteliers und Gastronomen hatten gegen sie mobil gemacht, waren juristisch aber in allen Instanzen gescheitert. Zuletzt stufte das Bundesverwaltungsgericht die Steuer als rechtmäßig ein, Anfang des Jahres wiesen die Leipziger Richter die Nichtzulassungsbeschwerde eines Hotelier-Ehepaars ab. Zuvor waren die Hoteliers bereits vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gescheitert.

Die Einnahmen in Freiburg fließen in den allgemeinen Haushalt der Stadt. Diese hat jedoch zugesagt, den Großteil der Einnahmen zur Tourismusförderung in der Stadt zu verwenden.