In Heidelberg steppt auch nachts der Bär, das wollen Anwohner aber verhindern. Foto: dpa

In Heidelberg müssen Gaststätten in Zukunft unter der Woche spätestens um Mitternacht dichtmachen. Das haben lärmgeplagte Anwohner der Altstadt vor Gericht errungen. Ganz zufrieden sind sie aber nicht.

Heidelberg - Lärmgeplagte Bewohner der Heidelberger Altstadt haben vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe mehr Nachtruhe erstritten. Wegen lärmbedingter Gesundheitsgefahren haben die klagenden Bürger einen Anspruch auf striktere Schließzeiten für die Gastronomie, wie das Gericht am Donnerstag bekannt gab.

Nach dem Urteil der 7. Kammer müssen Gaststätten unter der Woche spätestens um Mitternacht dichtmachen. Dies sei für eine Nachtruhe von mindestens sechs Stunden notwendig. In den Nächten zu Samstag und Sonntag muss die Sperrzeit spätestens um 2.30 Uhr beginnen. Diese Maßgaben sind für den Heidelberger Gemeinderat bindend, wie das Gericht betonte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Die Kläger wollten durchsetzen, dass die Gaststätten werktags um Mitternacht und am Wochenende um 1 Uhr schließen müssen. Derzeit müssen die Gastwirte sonntags bis donnerstags um 1 Uhr ihre Gäste nach Hause schicken, von Donnerstag auf Freitag um 3 Uhr. In den Nächten zum Samstag und Sonntag beginnt die Sperrzeit um 4 Uhr.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache wird die Berufung zugelassen.