Das Landgericht Heidelberg hat zwei Mitglieder einer Enkeltrick-Betrügerbande zu jeweils vier Jahren Haft verurteilt. (Archivbild) Foto: dpa (Symbolbild)

Das Landgericht Heidelberg hat zwei Mitglieder einer Enkeltrick-Betrügerbande zu jeweils vier Jahren Haft verurteilt.

Heidelberg - Das Landgericht Heidelberg hat zwei Mitglieder einer Enkeltrick-Betrügerbande zu jeweils vier Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es am Freitag als erwiesen an, dass die 24 und 27 Jahre alten Männer an sieben beziehungsweise fünf Betrugsfällen beteiligt waren. Eine 28 Jahre alte Komplizin wurde wegen zwei Taten zu eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt.

Das Trio hatte gestanden, bei Enkeltricks mitgemacht zu haben, bei denen ältere Menschen um insgesamt mehr als 200 000 Euro geprellt worden waren. Nach Angaben der Ermittler ging der größte Teil der Beute aber an die Drahtzieher der Verbrechen, die von Polen aus gesteuert wurden.

Angeklagte: "Es tut mir leid, was wir ihnen angetan haben"

Das Gericht verurteilte die Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs. Die Taten hatten sich im Jahr 2011 unter anderem in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen ereignet. Die Verurteilten wurden dabei als Boten eingesetzt, um das erschwindelte Geld bei den Opfern abzuholen. Sie zeigten vor Gericht Reue - so sagte die Frau: „Ich entschuldige mich bei den Opfern. Es tut mir leid, was wir ihnen angetan haben.“

Die Verurteilten haben bereits 60.000 Euro gezahlt. Einer der Angeklagten überließ dem Gericht außerdem Schmuck im Wert von 8000 Euro. Das Geld soll in die Wiedergutmachung für die Opfer fließen.

Die mutmaßlichen Drahtzieher, die sich am Telefon als Angehörige der betagten Opfer ausgegeben und diese wegen einer angeblichen Notlage überzeugt hatten, den Boten teils hohe Summen auszuhändigen, sitzen in Polen und wurden bisher nicht gefasst.

"Großes Maß an Perfidie und Infamie"

Die Verurteilten hätten den Tatplan nicht ausgeheckt und seien dazu auch gar nicht in der Lage gewesen, betonte der Richter: „Dazu bedarf es anderer Fähigkeiten.“

Dass es sich bei den jetzt verhandelten Fällen nur um die Spitze eines Eisbergs handelt, machte der Richter deutlich. Viele Opfer schämten sich, wenn sie hereingelegt würden, und meldeten den Betrug nicht. Älteren Menschen stehe Respekt für ihre Lebensleistung zu, betonte er. „Es gehört ein großes Maß an Perfidie und Infamie dazu, Mittel und Wege zu ersinnen, sie auszunehmen wie eine Weihnachtsgans.“