Gräber auf dem Friedhof Ohlsdorf. Foto: dpa/Ulrich Perrey

„Keinen Cent für die Grabpflege dieses Verbrechers“: Die staatliche Grabpflege für einen ehemaligen KZ-Kommandanten in Hamburg stößt auf heftige Kritik.

Hamburg - Die staatliche Grabpflege für einen ehemaligen KZ-Kommandanten in Hamburg stößt bei der Linken in der Hansestadt auf Kritik. Auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider erklärte der Senat, der SS-Offizier Hermann Baranowski sei nach seinem Tod 1940 eingeäschert und in einem Familiengrab bestattet worden. Später sei seine Urne in ein Kriegsgrab umgebettet worden. Der 1884 in Schwerin geborene Baranowski war erst Kommandant des Konzentrationslagers Dachau, dann des Lagers Sachsenhausen bei Oranienburg. Er starb eines natürlichen Todes.

Trennung der Toten nicht möglich

„Warum gilt dieser Mann, der für Leid und Tod unzähliger Menschen (...) verantwortlich ist, offiziell immer noch als „Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ im Sinne des Gräbergesetzes?“, sagte der Sprecher der Linksfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Florian Kaiser. „Wir sind der Meinung, es darf keinen einzigen weiteren Cent Steuergeld für die Grabpflege dieses NS-Verbrechers geben.“

Nach dem Kriegsgräbergesetz von 1952 konnten die Hinterbliebenen von Soldaten die dauerhafte Pflege aus Bundesmitteln beantragen. Voraussetzung dafür war die Umbettung in ein Kriegsgrab, um eine praktikable Pflege zu ermöglichen, wie ein Sprecher des Friedhofs Ohlsdorf erläuterte. Bis in die 60er Jahre habe man nicht zwischen Tätern und Opfern unterschieden. Darum gebe es auf dem Friedhof Ohlsdorf Kriegsgräber, in denen Soldaten und zivile Bombenopfer, aber auch SS-Leute und Gefangene aus dem KZ Neuengamme liegen. Eine nachträgliche Trennung der Toten sei praktisch nicht mehr möglich, weil Jahrzehnte später keine Überreste vorhanden seien.