In der Waffenaffäre bei Heckler & Koch haben die gekündigten Mitarbeiter einen ersten Erfolg vor Gericht errungen. Foto: dpa

Es geht um Tausende Waffen, die Heckler & Koch illegal nach Mexiko geliefert haben soll. Der Rüstungskonzern sieht die Schuld dafür bei zwei Mitarbeitern. Doch die wehren sich gegen die Sündenbock-Rolle und haben einen ersten Erfolg vor Gericht errungen.

Es geht um Tausende Waffen, die Heckler & Koch illegal nach Mexiko geliefert haben soll. Der Rüstungskonzern sieht die Schuld dafür bei zwei Mitarbeitern. Doch die wehren sich gegen die Sündenbock-Rolle und haben einen ersten Erfolg vor Gericht errungen.

Oberndorf/Villingen-Schwenningen - Der Rüstungskonzern Heckler & Koch hätte zwei Mitarbeiter, die nach Überzeugung ihrer Chefs in einen illegalen Waffendeal verwickelt sein sollen, nicht vor die Tür setzen dürfen. Der Konzern habe sich nicht ausreichend bemüht, diesen schwerwiegenden Verdacht gegen die beiden Angestellten zu erhärten, entschied das Arbeitsgericht in Villingen-Schwenningen am Mittwoch (Az.: 12 Ca 154/13 und 12 Ca 155/13).

Den Richtern ging es nur um diese arbeitsrechtliche Frage. Wer bei dem Konzern in Oberndorf (Kreis Rottweil) tatsächlich die Verantwortung für die Lieferung Tausender Sturmgewehre in mexikanische Unruheprovinzen trägt, mussten sie nicht entscheiden. Heckler & Koch will das Urteil voraussichtlich anfechten.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit Jahren in dem Fall. Es geht um Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und um Bestechungsversuche. Offensichtlich wurden Dokumente für die Genehmigung der Waffenlieferungen nach Mexiko gezielt so nachbearbeitet, dass die deutschen Behörden ihre Zustimmung zu dem eigentlich illegalen Geschäft erteilt haben. Der Rüstungskonzern macht dafür den zuständigen Vertriebsbereichsleiter und seine Sachbearbeiterin verantwortlich und hat beide entlassen.

Heckler & Koch will nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten

Doch die Richter hatten schon in der mündlichen Verhandlung Zweifel durchblicken lassen, ob die beiden Mitarbeiter die illegale Lieferung Tausender Sturmgewehre wirklich ohne jedes Wissen ihrer Chefs abgewickelt haben. Letztlich sei es aber nicht Aufgabe des Arbeitsgerichts, diese Frage zu klären, sagte ein Gerichtssprecher.

Für das Verfahren dort sei nur entscheidend, dass der Arbeitgeber bei einer sogenannten Verdachtskündigung den Sachverhalt aufklären und die Betroffenen anhören müsse. Das habe Heckler & Koch versäumt, heißt es in dem Urteil. Deshalb sei die Kündigung der beiden Mitarbeiter nichtig - beide müssen weiterbeschäftigt werden.

Heckler & Koch will nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Anwalt Volker Teigelkötter sagte aber, er gehe fest davon aus, dass das Unternehmen Berufung einlegen werde. Die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart gehen unabhängig davon weiter. Ob und wann sie eines Tages in einem Strafprozess münden, ist unklar.