Das Auswärtige Amt soll im Vorfeld der Waffenexporte von Heckler & Koch nach Mexiko mehrfach Bedenken geäußert haben. Das hat ein Zeuge vor Gericht in Stuttgart behauptet.
Stuttgart - Vor den Waffenexporten von Heckler & Koch nach Mexiko hat das Auswärtige Amt nach Darstellung eines Zeugen mehrfach Bedenken geäußert und auf Unregelmäßigkeiten hingewiesen. Der Beamte war damals im Referat für Rüstungsexportkontrolle tätig. Am Dienstag sagte er im Prozess gegen frühere Mitarbeiter der Rüstungsfirma in Stuttgart aus. Nach seiner Darstellung liegt die Entscheidung über die Genehmigungen beim Bundeswirtschaftsministerium, das Auswärtige Amt nimmt jedoch aus außenpolitischer Sicht Stellung - gestützt auf die Menschenrechtslage und die sogenannten Endverbleibserklärungen der Empfänger. Die sollen sicherstellen, dass die Waffen nach der Lieferung nicht in falsche Hände gelangen. „Wenn es da Zweifel gab, sind wir dem nachgegangen“, sagte der Zeuge.
Angeklagte weisen Vorwürfe zurück
So habe es gleich beim ersten Antrag Bedenken wegen der Zielregionen in Mexiko gegeben, woraufhin Heckler & Koch eine neue Erklärung eingereicht habe. In einem späteren Fall habe die Firma beantragt, Ersatzteile für G36-Gewehre in eine Region zu liefern, in der diese Waffen laut vorherigen Anträgen gar nicht hätten sein dürfen. Auch dieses angebliche Versehen sei nachträglich korrigiert worden. Wer jeweils entschied, die Anträge am Ende zu genehmigen, blieb unklar. Darüber durfte der Zeuge nach eigenen Angaben nicht sprechen.
In dem Verfahren müssen sich fünf Beschuldigte wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsgesetz verantworten. Laut Anklage wurden von 2006 bis 2009 fast 4500 Sturmgewehre vom Typ G36 und Zubehör im Wert von 4,1 Millionen Euro in mehrere Unruhe-Regionen Mexikos geliefert, wohin sie nicht hätten exportiert werden dürfen. Die Angeklagten weisen die Vorwürfe zurück. Das Verfahren wird am 10. Juli fortgesetzt. Dann sollen Zeugen aus dem Wirtschaftsministerium aussagen.