Hunde sind offenbar nicht allen Taxifahrern willkommen. Doch in der Regel müssen Herrchen und Hund transportiert werden. Foto: 7aktuell.de/Sven Adomat

Ein Mann wollte mit seinem Dackelmischling vom Hauptbahnhof nach Hause fahren. Doch er musste lange suchen, bis ein Taxifahrer fand, der ihn und sein Haustier mitnahm.

Stuttgart-Mitte - Der Wochendausflug nach Frankfurt am Main sei anstrengend gewesen, erzählt Roland Schwarz. Deshalb hätten er und ein Freund sich entschieden, vom Hauptbahnhof aus ein Taxi zu verschiedenen Zielen in der Innenstadt zu nehmen, sagt er. Doch aus der entspannten Fahrt nach Hause wurde zunächst nichts. Schwarz besitzt einen Dackelmischling. „Wir hatten schon ein Taxi gefunden und der Fahrer hat unser Gepäck eingeladen. Als er den Hund gesehen hat, meinte er, sein Taxi sei neu und deshalb würde er uns nicht mitnehmen“, sagt Schwarz. Auch andere Versuche, ein Taxi zu finden, blieben erfolglos, berichtet Schwarz. Immer wieder hätten die Fahrer es abgelehnt, die beiden Männer und den kleinen Hund zu transportieren. „Ein griechischer Taxifahrer hat uns dann endlich mitgenommen“, sagt Schwarz. Der Grieche habe seine eigene Theorie gehabt, warum Kollegen Schwarz und seinen Dackelmischling nicht in ihrem Fahrzeug wollten, erzählt der Hundehalter. „Er meinte, die meisten Fahrer seien Araber und in ihrer Kultur gelten Hunde als unrein“, sagt Schwarz.

Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg betont, dass persönliche oder kulturelle Aversionen Taxifahrer nicht berechtigten, einen Fahrgast mit Hund abzulehnen. Im Prinzip gelte eine Pflicht, die Sachen eines Fahrgasts zu befördern, sagt Buttler. Haustiere zählten rechtlich gesehen dazu. Ausnahmen von der Verpflichtung gebe es aber, meint er. „Zum Beispiel muss niemand einen sehr großen oder schmutzigen Hund mitnehmen.“ Ein geschlossener Kofferraum komme aus Tierschutzgründen nicht für den Hundetransport in Frage. Die Tiere müssten im Fußraum Platz nehmen können, erklärt Buttler.

Verbraucherschütz rät zur Anzeige

Buttler rät dazu, eine Anzeige zu erstatten, sollten Taxifahrer an einem Stand kollektiv die Mitnahme verweigern. „Eine Allergie oder Phobie gegen die Tiere muss ein Fahrer nachweisen, wenn gegen ihn ermittelt wird“, sagt der Verbraucherschützer.

Fahrern drohten dann Geldbußen, Taxi-Unternehmen bei wiederholten Verstößen sogar der Entzug der Lizenz, sagt Buttler. Der Verbraucherschützer äußert aber auch Verständnis für die Fahrer. Wenn Tiere das Fahrzeug verschmutzten, stünden die Fahrgäste zwar in der Pflicht, die Reinigung zu bezahlen. Leicht sei es in der Realität aber nicht, dies auch geltend zu machen. „Recht zu haben, ist das eine. Recht zu bekommen das andere“, sagt Buttler.

Taxifahrer sollten tolerant sein

Der Transport von Tieren gehöre sicher für viele Taxifahrer zu den weniger angenehmen Aufgaben, meint der Verbraucherschützer. „Aber der eine Kunde isst vielleicht einen Döner, der andere steigt mit Kindern ein. Wer Taxi fährt, braucht eben eine gewisse Toleranz“, sagt er.

Dietmar Plag von der Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale bedauert den Vorfall. Hundehalter könnten bei der Taxi-Zentrale einen Fahrer bestellen, erklärt Plag. Der jeweilige Schichtleiter würde einen Fahrer dazu bestimmen, den Hundebesitzer abzuholen, sollte sich niemand freiwillig melden.

Plag weist den Verdacht zurück, dass muslimische Taxifahrer Menschen mit Hunden generell ignorierten. „Mir liegt fern, dieses Thema mit Fahrern muslimischen Glaubens zu verbinden“, meint er.