In der Adventszeit steigt die Brandgefahr. Foto: epd/Norbert Neetz

Grundsätzlich greift bei durch Kerzen verursachten Bränden die Hausrat- oder Gebäudeversicherung. Doch es gibt Ausnahmen.

Advent, Advent, die Wohnung brennt: In der Zeit um Weihnachten und Silvester nimmt die Zahl der Brände laut der Versicherungswirtschaft um 40 bis 50 Prozent zu. Ende des vergangenen Jahres kamen die deutschen Hausrat- und Gebäudeversicherer insgesamt für Brandschäden in Höhe von rund 26 Millionen Euro auf, wie der Branchenverband GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) berichtet. Das zeigt: Grundsätzlich greift der Versicherungsschutz, wenn beispielsweise zusammen mit dem Weihnachtsbaum Geschenke, Einrichtungsgegenstände oder gar ganze Gebäude in Flammen aufgehen. Wer brennende Kerzen unbeaufsichtigt lasse, könne sich darauf aber nicht verlassen, warnt der Bund der Versicherten. Dies gelte als grob fahrlässig und könne eine Kürzung oder sogar Verweigerung von Versicherungsleistungen zur Folge haben.

Auch Schlafen kann fahrlässig sein

Die rechtliche Beurteilung hängt vom Einzelfall ab. Als mahnendes Beispiel nennen Verbraucherschützer jedoch einen Fall, der vor dem Landgericht Aachen verhandelt wurde (Aktenzeichen 9 O 212/08): Dabei kam es zu Brandschäden, weil sich ein Hausbesitzer im Partykeller aufs Sofa legte und einschlief – ohne vorher fünf brennende Kerzen zu löschen. Die Hausratversicherung weigerte sich, den Schaden zu regulieren, und bekam vor Gericht recht. Der Deutsche Feuerwehrverband empfiehlt, in Haushalten mit Kindern nur elektrische Kerzen zu verwenden. Diese sollten mit der sogenannten VDE-Norm gekennzeichnet sein.

Die Adventszeit im vergangenen Jahr verlief übrigens vergleichsweise glimpflich, die Versicherungswirtschaft zählte 7000 saisonbedingte Brände. Im Vorjahr waren es 8000 gewesen, 2019 sogar 9000. Der Rückgang könnte damit zusammenhängen, dass in den vergangenen zwei Jahren vor Silvester keine Feuerwerkskörper verkauft werden durften.