Den Streit um das Neuhausener Verfahren der Haushaltsaufstellung soll eine neue Geschäftsordnung für den Gemeinderat beenden. Vorausgegangen war ein Rechtsstreit. Das Verwaltungsgericht bemängelte Eingriffe in die Rechte der Gemeinderäte.
Der Neuhausener Gemeinderat will die im Streit um das Haushaltsverfahren aufgetretenen rechtlichen Probleme regeln, indem er sich eine veränderte Geschäftsordnung gibt. Anstoß dazu ist das Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts im Rechtsstreit zwischen der Gemeinderätin Tanja Verch, der Fraktionsvorsitzenden der Initiative Grüne Liste (IGL), und Bürgermeister Ingo Hacker. Verch hatte gegen Hacker geklagt, weil sie sich in ihren Rechten als Gemeinderätin eingeschränkt sah. Das Gericht gab ihr in entscheidenden Punkten recht. Unter anderem urteilten die Richterinnen, es sei zulässig, Anträge, die in nicht öffentlichen Vorberatungen abgelehnt wurden, in öffentlichen Gemeinderatssitzungen noch einmal zu stellen. Damit wäre das bisher in Neuhausen praktizierte Verfahren der Haushaltsaufstellung, das von der Mehrheit im Gremium getragen wird, Makulatur. Denn es basiert darauf, öffentlich nur en bloc über die Haushaltsanträge abzustimmen, die nicht öffentlich zum Paket geschnürt wurden. Abgelehnte Anträge zu Haushaltspositionen kamen in der öffentlichen Sitzung nicht mehr zur Abstimmung. Das wollte Verch ändern und stellte einige dieser Anträge noch einmal. Von Hacker wurden sie nicht zugelassen. Der Streit führte mehrfach zum Sitzungsausschluss der Gemeinderätin durch den Bürgermeister.
Die Richterinnen wiesen allerdings in ihrer Urteilsbegründung darauf hin, dass die Zulässigkeit von Wiederholungsanträgen in der Geschäftsordnung des Gemeinderats geregelt werden könne. In Neuhausen gebe es bisher keine solche Regelung.
„Unstimmigkeiten“ bleiben vorerst ungeklärt
Alle Fraktionen inklusive der FDP-Rätin Nadine Korany, aber außer der IGL stellten nun in der jüngsten Sitzung den Antrag, die Gemeindeverwaltung möge einen Vorschlag ausarbeiten, „wie die Geschäftsordnung des Gemeinderats zu fassen ist, um die im Urteil aufgeworfenen Unstimmigkeiten auszuräumen“. Um welche „Unstimmigkeiten“ es sich handelt, wurde in der Sitzung auch auf die Frage Verchs hin nicht geklärt. CDU, Freie Wähler, SPD und Korany gehen jedenfalls von „Anpassungsbedarf“ aus, wie es im Text ihres Antrags heißt. Er wurde ohne weitere Wortmeldungen mit zwei Enthaltungen vonseiten der Freien Wähler, also mit Zustimmung auch der IGL, beschlossen.