Die IHK Region Stuttgart hat einen Prozess gegen ein kammerkritisches Mitgliedsunternehmen verloren. Foto: dpa

160 000 Pflichtmitglieder zahlen in der Stuttgarter IHK Beiträge. 60 davon klagen dagegen, weil die Kammer jahrelang hohe Rücklagen gebildet hat. Das Verwaltungsgericht hat jetzt ein womöglich wegweisendes Urteil gefällt.

Stuttgart - Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Haushaltsführung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart jahrelang gegen geltendes Recht verstoßen hat. Es gab damit in einem Leitverfahren einer kammerkritischen Klägerin Recht. Rund 60 weitere ähnliche Verfahren sind anhängig. Konkret geht es um die Jahre 2012 bis 2016. Die Klägerseite argumentiert, die Beitragsbescheide seien unzulässig gewesen, weil die IHK im gleichen Zeitraum hohe Rücklagen gebildet habe, ohne die Beiträge zu reduzieren.

Was das jetzt konkret bedeutet, ist noch unklar. Die 60 Kläger gehen davon aus, dass zumindest sie ihre Beiträge für die fraglichen Jahre zurückbekommen. Bleibt offen, wie mit den restlichen 160 000 Mitgliedern verfahren wird. „Wir gehen auch davon aus, dass die IHK in die nächste Instanz geht, aber das macht uns keine Sorgen“, sagt einer der Kläger – und verweist darauf, dass andere Kammern bereits ähnliche Niederlagen vor Gericht kassiert haben, jetzt etwa die in Heilbronn. Man erwarte nun, „dass die Rechtsaufsicht im Wirtschaftsministerium des Landes endlich gegen das rechtswidrige Haushalten nicht nur der IHK Stuttgart vorgeht, statt einfach nur zuzuschauen“.

IHK prüft Gang in die nächste Instanz

Die Stuttgarter IHK selbst hält sich mit einer Bewertung und bei der Frage nach den möglichen Konsequenzen bisher zurück. „Zu der vom Verwaltungsgericht Stuttgart teilweise stattgegebenen Beitragsklage werden wir zunächst das Urteil mit der Urteilsbegründung abwarten. Diese werden wir intensiv prüfen und dann entscheiden, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind. Insbesondere auch, ob wir das Urteil in der nächsten Instanz überprüfen lassen“, sagt eine IHK-Sprecherin.

Für die Kammerkritiker steht eine Konsequenz bereits fest: Sie fordern den Rücktritt der Präsidentin Marjoke Breuning. „Sie habe „versagt“, weil sie in einem Teil des strittigen Zeitraums im Präsidium und im Haushaltsausschuss gewesen sei. Besonders pikant daran: Praktisch zeitgleich ist Breuning am Freitag in Konstanz zur Vizepräsidentin des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK) gewählt worden.