Viele Bürger kommen nur mit Mühe finanziell zurande. Foto: dpa/Monika Skolimowska

Im Haushalt für das Jahr 2024 klafft eine riesige Lücke. Es gibt Forderungen nach Kürzungen beim Bürgergeld und einem Stopp der Kindergrundsicherung. Was ist politisch machbar, was nicht? Ein Überblick.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat seinen Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 in den Bundestag eingebracht – inklusive Aussetzung der Schuldenbremse. Die Probleme für den Haushalt des Jahres 2024 sind damit aber noch lange nicht gelöst. Lindner sieht eine Lücke von 17 Milliarden Euro.

 

Unions-Fraktionschef Friedrich Merz hat die Rücknahme der beschlossenen Bürgergelderhöhung und der Pläne für eine Kindergrundsicherung gefordert. Auch in die Rentenkasse zahlt der Staat jedes Jahr riesige Summen. Doch an welchen Stellen gibt es echtes Sparpotenzial, wo eher nicht? Ein Überblick.

Bürgergeld

Die Regelsätze für das Bürgergeld werden zum 1. Januar kräftig angehoben. Alleinstehende bekommen künftig 563 Euro – ein Plus von zwölf Prozent. Die Erhöhung wird nach einer festgelegten Formel berechnet, die einbezieht, wie sich Löhne und Preise entwickelt haben. Bei Hartz IV ist der Inflationsausgleich mit großer Verspätung erfolgt. Das hatte sich in der Krise als Problem erwiesen. Deshalb hat die Ampel bei der Einführung des Bürgergelds einen Berechnungsmechanismus eingeführt, der für einen schnelleren Ausgleich sorgt. Dem hat auch die Union zugestimmt. Das Bürgergeld muss das Existenzminimum abdecken. Alles andere würde zu neuen Problemen mit dem Verfassungsgericht führen.

Es gibt also wenig Spielraum, an der Höhe des Bürgergelds zu sparen. Einsparungen wären eher zu erreichen, wenn es gelänge, Menschen schneller in Jobs zu vermitteln. Darum bemüht sich die Regierung jetzt insbesondere auch bei ukrainischen Flüchtlingen.

Kindergrundsicherung

Für den Etat 2024 brächte es nicht viel, wenn die Pläne für die Kindergrundsicherung zurückgenommen würden. Geplanter Start ist das Jahr 2025. Im kommenden Jahr würden die Pläne zur Kindergrundsicherung 100 Millionen Euro kosten, die dafür gebraucht werden, das Projekt zu planen und umzusetzen. Ab 2025 sind dann 2,4 Milliarden Euro für die Kindergrundsicherung veranschlagt: 1,9 Milliarden Euro Leistungen plus 408 Millionen Euro für Behördenkosten. Die hohen Verwaltungskosten wurden zuletzt scharf kritisiert – unter anderem von den Ländern im Bundesrat.

Selbst in der Koalition hat die Kindergrundsicherung keinen riesigen Rückhalt mehr. Sogar einige Grüne sind von der Umsetzung der Kindergrundsicherung enttäuscht, sodass wohl nicht alle geschlossen hinter dem Projekt ihrer Ministerin stehen – auch wenn das aktuell niemand laut sagen würde. Familienministerin Lisa Paus hat mittlerweile reagiert. Kritik an dem Vorhaben nehme man sehr ernst und als konstruktiven Austausch wahr, sagte ein Ministeriumssprecher. „Wir gehen davon aus, dass es auch noch weitere Änderungen geben wird“, fügte er hinzu. Es bleibt spannend.

Rente

Der Megaposten im Bundeshaushalt ist die Rente. 127 Milliarden Euro sollen von dort im Jahr 2024 in die Rentenversicherung fließen. Bislang hat es keine Bundesregierung gewagt, teure Reformen wie die Rente ab 63 – die nach und nach zu einer Rente ab 65 wird – zurückzudrehen. Insgesamt werden die Zuschüsse aus dem Haushalt angesichts der demografischen Entwicklung in kommenden Jahren eher noch wachsen müssen. Es sei denn, eine Bundesregierung wagt sich an größere Reformen. Dabei könnte es sowohl um ein höheres Rentenalter als auch um ein geringeres Rentenniveau gehen. Wenn der Staat Sozialausgaben dauerhaft begrenzen will, geht es nicht ohne Rentenreformen. Das Thema bleibt eine Baustelle, aber keine, auf der es schnell vorangehen wird.

Der Paritätische Gesamtverband warnt nachdrücklich vor Sozialkürzungen im Haushalt 2024. „Die geplante Kindergrundsicherung gehört zu den wenigen sozialpolitischen Verbesserungen, die die Ampel noch im Köcher hat“, sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider unserer Redaktion – auch wenn die Pläne nicht annähernd ausreichend seien, um Kinderarmut effektiv zu bekämpfen. „Beim Bürgergeld gibt es keinerlei Spielraum“, fügte er hinzu. „Die Erhöhung auszusetzen, wäre Verfassungsbruch mit Ansage.“