Viele pflegende Angehörige sind auf Hilfe im Haushalt angewiesen. Die Krankenkassen zeigen sich allerdings zurückhaltend. Foto: Avanti

Wenn ein Elternteil krank ausfällt, kommen Familien oft in Not. Haushaltshilfen werden seltener als früher gewährt, so ein katholischer Verband. Dass die KKH nur 5,25 Euro die Stunde für die Hilfe bezahlt, verstoße zudem gegen eine Rahmenvereinbarung.

Stuttgart - Die Liga der Wohlfahrtspflege prüft auf Anregung des katholischen Fachverbands „Zukunft Familie“ rechtliche Schritte gegen die Kaufmännische Krankenkasse (KKH). Das berichtet die Geschäftsführerin des Fachverbands, Liz Deutz. Anlass ist ein Artikel der StZ, wonach die Krankenkasse nur 5,25 Euro die Stunde für eine Haushaltshilfe bezahlt – und nur für bis zu zehn Tage im Jahr.

In dem geschilderten Fall ist eine Mutter von vier Kindern für drei Monate krank geschrieben, ein Sohn hat einen Gehirntumor, der Jüngste das Down Syndrom. Der Mutter wurde mitgeteilt, sie könne für 5,25 Euro die Stunde für vier Stunden am Tag befristet auf zehn Tage jemanden beauftragen. Letztlich ist der Familie geholfen worden. Das Kreisjugendamt Esslingen, bei dem sich die Mutter angezeigt hatte, und die Pflegekasse bezahlen die Familienhilfe.

5,25 Euro die Stunde „nicht korrekt“

„Dass die Krankenkasse nur 5,25 Euro die Stunde für eine Haushaltshilfe zahlt, ist nicht korrekt“, sagt Liz Deutz. Die Vertragspartner der Gesetzlichen Krankenkassen hätten Rahmenvereinbarungen mit der Liga geschlossen, die entsprechend auch für die KKH bindend seien. Der vereinbarte Satz betrage 30,91 Euro die Stunde plus Fahrtkosten. Im übrigen liefen vier Stunden am Tag auf 20 Stunden die Woche hinaus, „das ist ein Minijob“, sagt Deutz, doch die 5,25 Euro erfüllten nicht einmal den Mindestlohn. Die KKH hatte gegenüber der StZ den Satz damit verteidigt, dass es sich bei der Haushaltshilfe in der Regel um eine nachbarschaftliche Hilfe handele, die 5,25 Euro seien nicht als Bezahlung, sondern als „Dankeschön“ zu verstehen.

Seit einigen Jahren sei es schwerer geworden, Haushaltshilfen für Familien finanziert zu bekommen. Damit bestätigt Liz Deutz die Erfahrungen des Teams der Medizinischen Nachsorge des Olgahospitals, das kürzlich ähnliches gesagt hatte. In dem Fachverband sind 33 Träger von Familienpflegediensten in der Diözese Rottenburg-Stuttgart zusammengeschlossen.

Lob fürs Stuttgarter Jugendamt

Solange die haushaltsführende Person stationär im Krankenhaus liege, gebe es zwar keine Probleme, berichtet die Geschäftsführerin der Katholischen Familienpflege Stuttgart, Anne Bürckel, doch „schwierig wird es, wenn es in die ambulante Phase geht“. Sie kennt auch viele Fälle, in denen zwar eine Haushaltshilfe gewährt worden ist, aber nur für halb so viele Stunden wie vom Arzt empfohlen.

Wenn eine Krankenkasse ablehnt, bleibt noch das Jugendamt, das nachrangig diese Leistung finanzieren kann. Anne Bürckel lobt in diesem Zusammenhang die Stuttgarter Behörde, die sich im Vergleich zu anderen Jugendämtern positiv hervortue und auch recht schnell reagiere. Bis klar sei, wer zahlt, vergehe nämlich oft viel Zeit, sagt Liz Deutz. Bei einem Beinbruch kann es sich dann sogar erledigt haben, weil die Verletzung inzwischen geheilt ist. Für die Familien, die die Haushaltshilfe in besonders belastenden Situationen bräuchten, sei das ein großes Problem.

Mit dem Todestag wurde die Zahlung eingestellt

Anne Bürckel berichtet von dem Fall einer Familie aus Stuttgart, wo es Probleme gegeben hat: Die Mutter ist an einer schweren Tumorerkrankung gestorben. Die Familie hatte zuvor über einen längeren Zeitraum Unterstützung durch eine Familienhelferin. Mit dem Todestag habe die Krankenkasse nicht mehr bezahlt. Dabei sei gerade die erste Zeit nach dem Tod der Mutter schwer gewesen für die Familie. Eines der drei Kinder, das im Grundschulalter ist, habe nach dem Verlust der Mutter wieder eingenässt. „In seiner Not hat sich der Vater selbst eine psychische Erkrankung bescheinigen lassen, damit seine Kasse die Hilfe bezahlt“, berichtet Anne Bürckel. Ihre Mitarbeiterin sei in dem Fall sogar auch in den Wochen gekommen, als die Finanzierung noch nicht wieder gesichert war. Ausnahmsweise sei hier die Kirche finanziell eingesprungen. Denn rückwirkend zahlen die Kassen nicht.

Liz Deutz weist zudem darauf hin, dass Privatversicherungen sich oft weigerten, für Haushaltshilfen aufzukommen. Bei Beamten komme erschwerend hinzu, dass das Landesbesoldungsamt erst von der vierten Krankheitswoche an die Haushaltshilfe über die Beihilfe erstatte. Davor bestehe kein Anspruch.