Die Hauptschule soll nicht aus der Schullandschaft verschwinden. Foto: dpa/Peter Steffen

Eine Rettungsaktion, die Eisenmann angeregt hatte, unterbleibt. Die Mindestgröße für den Fortbestand von Hauptschulen wird nicht geändert. Doch Grün-Schwarz hat einen Kompromiss gefunden.

Stuttgart - Der Vorstoß von Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) zur Rettung der Hauptschulen ist weitgehend im Sande verlaufen. Die bisherige Regelung, dass die Zukunft der Schulen dann gesichert ist, wenn in den Eingangsklassen mindestes 16 Schüler angemeldet sind, bleibt bestehen. An den Mindestgrößen wird nichts verändert. So sieht es die Kabinettsvorlage vor, über die der Ministerrat an diesem Dienstag beschließen wird und die unserer Zeitung vorliegt.

 

Eisenmann hatte angeregt, nicht nur die Klassen fünf und sechs zu betrachten, sondern den Durchschnitt der Schülerzahlen bis zur neunten Klasse heranzuziehen, wenn es um den Fortbestand einer Schule geht. Hintergrund von Eisenmanns Vorstoß war, dass manche Hauptschulen zwar in den Eingangsklassen wenige Schüler haben, dass aber nach der Orientierungsstufe, ab Klasse sieben, etliche Jugendliche aus den Gemeinschaftsschulen und den Realschulen auf die Haupt-/Werkrealschulen wechseln. So wollte Eisenmann weitere Schulschließungen vermeiden. Doch der grüne Koalitionspartner stellte sich quer.

Zu kleine Schulen binden zu viele Ressourcen, argumentierten die Grünen. Es sei geradezu „unverantwortlich“ bei dem derzeitigen Lehrermangel die Kriterien der regionalen Schulentwicklung zu verändern, auch leide die Qualität an zu kleinen Schulen, weil die Wahlmöglichkeiten gering und die Vertretung erkrankter Lehrer schwierig sei.

Schulgesetz wird präzisiert

Jetzt wird das Schulgesetz für alle Seiten gesichtswahrend geändert. Es wird präzisiert, dass Schulen nicht geschlossen werden dürfen, wenn der Bildungsabschluss nicht an einer anderen öffentlichen Schule in zumutbarer Erreichbarkeit abgelegt werden kann – selbst wenn sie die Mindestgröße unterschreiten. Diese Ausnahmeregelung besteht bereits. So sollen Härten im ländlichen Raum vermieden werden. Solche Schulen sollen künftig aber von vorneherein aus dem Verfahren der regionalen Schulentwicklung herausgenommen werden. Die Schulen sollen gar nicht mehr darauf hingewiesen werden, dass sie eine kritische Größe erreicht haben könnten.

Kultusministerin Susanne Eisenmann hatte erst in der vergangenen Woche im Landtag ein von CDU und FDP anhaltend beklatschtes Bekenntnis zu den Haupt-/Werkrealschulen abgelegt. „Wir werden in Baden-Württemberg flächendeckend Werkrealschulabschlüsse anbieten“, hatte Eisenmann betont. Das sei durchaus etwas anderes als ein Hauptschulabschluss, der inzwischen auch an Realschulen abgelegt werden kann. „Wir wollen ein schleichendes Verschwinden der Schulart Haupt-/Werkrealschule verhindern“, versicherte die Ministerin.

Zurzeit gibt es in Baden-Württemberg 458 Haupt-/Werkrealschulen, nur 235 von ihnen haben durchgehende Klassen in allen Jahrgangsstufen.

Entscheidung zum Einschulungsstichtag

Spruchreif wird in der Kabinettssitzung am Dienstag auch die Verschiebung des Einschulungsstichtags auf den 30. Juni. Bis jetzt sind Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September des laufenden Jahres sechs Jahre alt werden. In der Kabinettsvorlage schlägt das Kultusministerium eine schrittweise Verschiebung vor. So sollen im kommenden Schuljahr 2020/21 die Kinder eingeschult werden, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollendet haben. Im Schuljahr 2021/22 ist der 31. Juli der Stichtag.