24 solcher Cannabispflanzen hatte der Angeklagte in seiner Stuttgarter Wohnung. Foto: dpa

Ein 35-jähriger Mann aus Stuttgart steht vor dem Landgericht, weil er in seiner Wohnung eine Haschplantage unterhalten hat. Zudem soll er den Freund einer Bekannten mit dem Tod bedroht haben.

Stuttgart - Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Verstoß gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz, Bedrohung, Sachbeschädigung – es ist ein ganz schönes Päckchen, das Staatsanwalt Andreas Staffhorst vor der 17. Strafkammer des Landgericht aufgeschnürt hat. Und dann betritt ein freundlich lächelnder Mann, gefesselt an Händen und Füßen, den Gerichtssaal. Er grüßt, entschuldigt sich für seine Nervosität, sagt bitte und danke und lächelt in einem fort. „Er ist eigentlich ein rührender Kerle“, sagt sein Verteidiger Michael Lepp. Ein „rührender Kerle“, der laut Anklage unter Schizophrenie leidet und der vor einem Haus in einem Ortsteil von Bad Cannstatt mit einem Sprengsatz herumhantiert hat.

Im Wahn meint er, seine Bekannte sei in Gefahr

Mitte Dezember vorigen Jahres taucht der 35-Jährige aus Zuffenhausen abends vor dem Haus seiner langjährigen Bekannten in Sommerrain auf. Er trägt eine russische Mütze mit Ohrenklappen, eine Schutzbrille und Kopfhörer. „Ich hab ausgesehen wie ein Marsmensch“, sagt der Mann vor Gericht. Er ist damals ob seiner Krankheit offenbar fest davon überzeugt, seine Bekannte sei in Gefahr, sie werde von ihrem neuen Freund bedroht. „Ich habe mir vorgesponnen, da sei Gewalt im Spiel“, sagt er.

Mit einem selbstgebauten Bolzenschussgerät feuert er einen Metallzylinder gegen die Haustür. Dann tritt er eine Scheibe in der Tür ein und droht dem 26-jährigen Freund seiner Bekannten den Tod an. In der Tasche trägt er zu allem Übel noch einen Sprengsatz bei sich, gebaut aus einem Schnapsfläschchen, auch Flachmann genannt. Das Fläschchen ist mit einer explosiven Pulvermischung und rund 300 Stahlkügelchen gefüllt und mit einem funktionierenden Zünder versehen.

Der Sprengsatz war hochgefährlich

„Dieser Sprengsatz hätte Menschen schwer verletzen oder töten können, wenn er explodiert wäre“, sagt der Staatsanwalt. Der merkwürdige und offensichtlich gefährliche Mann wird festgenommen. In seiner Zuffenhausener Wohnung, die nach seiner Festnahme durchsucht wird, stellt die Polizei weitere Utensilien zum Bau von Sprengsätzen sicher – und eine kleine, semiprofessionelle Aufzuchtanlage mit 24 Cannabispflanzen. Darüber hinaus finden die Ermittler kleinere Mengen Amphetamin und Ecstasy.

Der Ankläger geht davon aus, dass der 35-Jährige mindestens bei seinem Auftritt mit dem Sprengsatz schuldunfähig war. Als der Mann jedoch berichtet, er habe die Sprengutensilien schon Monate vor der Tat aus dem Internet „gezogen“, stutzt Vorsitzende Richterin Jasmin Neher-Klein. Das mit der Schuldunfähigkeit müsse man nochmals hinterfragen. Allerdings hat der bedrohte Freund der Bekannten ausgesagt, der Angeklagte habe ihm von Stimmen berichtet, die ihm Befehle erteilten.