Wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft gegen drei 28-jährige Besitzer eines Tübinger CBD-Shops. Der Laden in der Altstadt war erst Ende Januar eröffnet worden.
Tübingen - Drei Betreiber eines Tübinger CBD-Shops stehen im Verdacht unerlaubt und gewerbsmäßig Betäubungsmittel hergestellt sowie mit diesen Cannabidiolprodukten (CBD) gehandelt zu haben. Wie die Staatsanwaltschaft Tübingen und die Rauschgiftermittlungsgruppe der Esslinger Kriminalpolizei in einer Pressemitteilung schreiben, ergaben sich konkrete Verdachtsmomente, dass die drei 28 Jahre alten Männer in ihrem Geschäft sowie online THC-haltige Produkte verkaufen, die zur missbräuchlichen Verwendung zu Rauschzwecken bestimmt seien. Bei den Produkten handelt es sich unter anderem um Tee mit Marihuanablüten, marihuanahaltige Backzutaten und Öle.
„Missbrauch der Produkte zu Rauschzwecken“
Staatsanwaltschaft und Polizei betonen in der Mitteilung, dass das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) bei dem gewerblichen Umgang mit CBD auch eine Strafbarkeit vorsieht, wenn ein Missbrauch der Produkte zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen ist. Der Handel, Erwerb und Besitz von CBD-Produkten, die zum menschlichen Konsum bestimmt sind, seien laut BtmG strafbar – auch wenn der THC-Gehalt der Produkte unter 0,2 Prozent liegt. Legal wäre beispielsweise der Handel mit einer Seife, deren THC-Gehalt weniger als 0,2 Prozent beträgt. Illegal sind dagegen zum Beispiel Teemischungen, unabhängig von der Höhe des THC-Gehalts.
16 Kilo Marihuanablüten beschlagnahmt
Der Tatverdacht gegen die drei jungen Ladenbetreiber erhärtete sich im Laufe der Ermittlungen, sodass die Staatsanwaltschaft Tübingen die Durchsuchung der Geschäftsräume sowie der Wohnungen der Tatverdächtigen erwirkte. Dabei beschlagnahmten die Beamten laut eigenen Angaben insgesamt ca. 16 Kilogramm Marihuanablüten, rund 30 Gramm Marihuana, 16 Gramm Haschisch, eine nicht genutzte Indoor-Aufzuchtanlage, den größten Teil des Warenbestands, zwei Laboreinrichtungen und Utensilien zur Herstellung von CBD-Produkten, mehrere tausend Versandgläser und über 16 000 Euro Bargeld.
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen zum Umfang des verbotenen Handels mit Betäubungsmitteln dauern noch an. Alle drei Beschuldigten machten Gebrauch von ihrem Aussageverweigerungsrecht und befinden sich auf freiem Fuß. Der Hanf-Laden in der Tübinger Altstadt hatte erst Ende Januar eröffnet.