Die neue Grundsteuer sorgt für Verdruss, nicht nur wegen teils hoher Steigerungen. Auch Bagatellbeträge gelten als lästig. Die Prüfungsanstalt kündigt Änderungen an.
Rund 326 000 Haushalte gibt es in der Landeshauptstadt. Ob Eigentümer oder Mieter, jeder zahlt Grundsteuer. In der Summe sind das 160 Millionen Euro pro Jahr für die Stadtkasse, im Einzelfall umgerechnet im Schnitt 500 Euro pro Haushalt. Im konkreten Fall kann der von der Stadt geforderte Betrag natürlich deutlich über oder ganz erheblich unter dem Durchschnitt liegen. Für die Steuer weit unter dem Durchschnitt deutet sich inzwischen eine neue Betrachtung an.
Ganz am unteren Ende der Grundsteuerskala finden sich in Stuttgart 3759 Zahlungspflichtige, die weniger als 25 Euro und davon 1984, die weniger als zehn Euro zum großen Kuchen beitragen. Zusammengenommen sind das weniger als 64 215 Euro im Jahr. Im Einzelfall können es sogar auch mal nur zehn Cent für ein Stückle sein, das im früheren Berechnungsmodus von der Steuer verschont worden war. Das Fehlen dieser zehn Cent würde im Haushalt mit 4625 128 391,76 Euro Erträgen (so der Abschluss 2024) nicht unbedingt auffallen. Doch es gibt Pfennigfuchser, die einen Verzicht auf diesen Betrag als falsche Generosität auslegen und rügen könnten.
Bewusster Verzicht nicht geduldet
Die allgemeine, in manchen Fällen auch sehr spezielle Finanzprüfung übernimmt in Baden-Württemberg die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA). Sie duldete laut Stadtverwaltung bei der Grundsteuerveranlagung bis dato weder Nachlässigkeit noch bewussten Verzicht. Im Gegenteil sei von der GPA in der Vergangenheit bemängelt worden, „wenn bei den Grundsteuerveranlagungen nicht auch Kleinbeträge veranlagt wurden“, heißt es auf Anfrage aus dem Rathaus . Als größte Kommune in Baden-Württemberg will sich Stuttgart keine Saumseligkeit in Finanzfragen nachsagen lassen. Die Kunde über die berufsbedingte Pedanterie der Prüfanstalt erreichte über die Kommunalverbände letztlich alle Städte und Gemeinden. Kein Kämmerer will schlechtes Wetter mit der Finanzprüfung.
Stuttgart wartet auf Entscheidung
Doch noch in diesem Jahr könnten den baden-württembergischen Kommunen ganz neue Freiheiten zugesprochen werden. Das Finanzministerium hatte diese Botschaft bereits als Einigung unter Prüfanstalt, Innen- und Finanzministerium, Gemeinde- und Städtetag verkündet. Dazu kam aus Stuttgart Widerspruch. Nach Aussage des Städtetages habe es „bei der Besprechung kein abschließendes Ergebnis“ gegeben, hieß es Anfang August im Rathaus. Auf weitere Nachfrage wird die Stadt nun konkreter: Bis zur „abschließenden Entscheidung“ der Prüfungsanstalt werde man „keine aufwendigen Wirtschaftlichkeitsberechnungen“ vornehmen. Also nicht eruieren, ob der Aufwand für einen Bescheid unter zehn oder unter 25 Euro höher ist als der Ertrag. Den Aufwand kennt man aktuell nicht, er ist, anders als bei Gebühren für Verwaltungsleistungen, nie berechnet worden.
Papier für Kommunen in Absprache
Wann kommt die „abschließende Entscheidung“? Es werde „noch in diesem Jahr eine Handreichung für die Kommunen geben“, sagt Monika Berndt-Eberle, die GPA-Präsidentin, auf Anfrage. Ein abgestimmtes Papier sei dazu in Absprache. Allerdings werde sich in dem Hinweis kein Eurobetrag finden, ab dem die Festsetzung der Grundsteuer unterbleiben könne, denn für eine landesweite Regelung sei der jeweiligen Aufwand in den Kommunen für den einzelnen Bescheid zu unterschiedlich.
Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sei sinnvoll, so Berndt-Eberle, ein Freibrief aber nicht zu erwarten. „Ein Steuerpflichtiger hat keinen Anspruch darauf, dass Kleinstbeträge nicht erhoben werden, und eine Kommune muss auch dann nicht auf einen Kleinstbetrag verzichten, wenn er unter der Wirtschaftlichkeitsschwelle liegt“, so die Präsidentin. Denn auch das Thema Steuergerechtigkeit sei ein Entscheidungskriterium.
Vorwurf an Stadt: Geldverschwendung
Der Bund der Steuerzahler e. V. im Land hatte Stuttgart wegen der Weigerung, auf Bagatellfälle zu verzichten, unter Beschluss genommen. Der Stadt wird Geldverschwendung vorgeworfen, auch der Verein Haus und Grund fordert Daten, vor allem zum Verhältnis Wohn- und Gewerbegrundstücke. Die kontert nun. Man sperre „sich nicht grundsätzlich gegen den Verzicht auf unwirtschaftliche Grundsteuerfestsetzungen“, heißt es. Man werde aber keine Berechnungen vornehmen, „die sich dann als nutzlos erweisen könnten“. Der Gemeinderat muss mit dem Thema übrigens nicht befasst werden. Zum Verzicht auf unwirtschaftliche Bagatellbeträge brauche es „nach derzeitigem Stand der Prüfung“ keinen Beschluss der Bürgervertretung.