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Was sagt der Handelsverband Baden-Württemberg zur 3-G-Regel? Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann sieht Betriebe unter Druck.

Fellbach - Wir haben beim Handelsverband Baden-Württemberg nachgefragt, wie er die Situation der Händler durch die 3-G-Regel in der seit Mittwoch geltenden Alarmstufe einschätzt. Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann sieht die Einordnung von Betrieben, die zur „Grundversorgung“ zählen, nicht immer nachvollziehbar.

Wie müssen Händler die 3-G-Regel kontrollieren? Da herrscht Unsicherheit, manche denken, sie müssen das am Eingang vornehmen, andere sagen, das geht stichprobenartig?

Händler können die Maßnahmen durch stichprobenartige Kontrollen am Eingang, an der Kasse oder bei Aufnahme eines Verkaufsgesprächs durchführen. Alles andere ist nicht handhabbar und wäre angesichts der Tatsache, dass im Handel alle Beteiligten durch Masken konsequent geschützt sind, nicht verhältnismäßig. Dasselbe gilt ja auch für den ÖPNV oder an der Grenze.

Wie ist die Position des Handelsverbands zu der 3-G-Regel?

Die Kontrollpflicht des 3G-Nachweises von Kunden im Einzelhandel ist für Händler mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand verbunden. Eine flächendeckende Kontrolle am Eingang wäre für die meisten Handelsgeschäfte finanziell und personell schlicht nicht stemmbar. Deshalb sind wir froh, mit dem Sozialministerium, dem Staatsministerium, dem Wirtschaftsministerium und den kommunalen Spitzenverbänden einen praktikablen Kompromiss gefunden zu haben.

Wie bewertet der Handelsverband die Einordnung zur Grundversorgung zählender Betriebe? So zählen etwa Blumengeschäfte und Baumärkte dazu.

Diese Einordnung ist leider nicht immer nachvollziehbar. Der Einzelhandel – das bestätigen sowohl das RKI als auch die Auswertung der Warnmeldungen der Lucca-App – ist kein Treiber der Pandemie. Die zur Grundversorgung zugerechneten Teile der Branche waren die letzten 19 Monate konstant geöffnet, ohne dass es hier eine nennenswerte Anzahl an Infektionen gab. Die Hygienekonzepte im Einzelhandel funktionieren, der Einkauf in den Geschäften ist sicher. Deshalb wäre es folgerichtig, wenn die Nachweis- und Kontrollpflicht im gesamten Einzelhandel fallen würde.

Wäre eine einheitliche Regelung plausibler und einfacher zu kommunizieren? Viele Händler klagen wieder über Verunsicherung der Kunden.

Die Klagen der Händlerinnen und Händler sind verständlich. Dazu trägt bei, dass sich die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, was bei Kundinnen und Kunden auch oft für Unverständnis sorgt. Es ist zum Beispiel nicht nachvollziehbar, wieso die baden-württembergische Landesregierung 3G im Einzelhandel einführt, während alle anderen Länder, außer nun Sachsen, 3G im Einzelhandel für nicht umsetzbar hält.

Was braucht der Handel für Rahmenbedingungen in der Adventszeit?

Eine weitere Verschärfung der Corona-Regeln für den Einzelhandel muss auf alle Fälle ausgeschlossen werden. 2G hätte einen Umsatz und Frequenzrückgang zur Folge, der so massiv ist, dass viele Unternehmen den Winter nicht überstehen würden.